Beatrix Philipp, CDU/CSU

Schulleiterin

Wahlkreis 108 Düsseldorf II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 7. Juli 1945 in Mönchengladbach; katholisch; zwei Kinder.

Gymnasium, Abitur 1965. Studium in Freiburg, Frankfurt am Main und Neuss; 1970 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, 1972 2. Staatsprüfung.

Seit 1982 Schulleiterin an der Katholischen Grundschule am Paulusplatz in Düsseldorf; z.Z. beurlaubt.

Mitglied der CDU seit 1972, Mitglied des Kreisvorstandes der CDU Düsseldorf, Mitglied im Vorstand der CDU Bergisches Land. 1975 bis 1985 Mitglied im Rat der Stadt Düsseldorf, ab 1980 jugendpolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion. 1985 bis 1994 Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen, ab 1990 schulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion.

Mitglied des Bundestages seit 1994.


Kontakt

Beatrix Philipp, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Innenausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Ausschuss für Kultur und Medien

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundesbeauftragte für die Unterlagen des

Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Berlin,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Erzbistum Köln, Köln,

Mitglied der Vollversammlung des Diözesanrates, ehrenamtlich

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Malteser-Hilfsdienst e.V., Düsseldorf,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

St. Raphael Haus Kinderheim, Düsseldorf,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".