Lucia Puttrich, CDU/CSU

Diplom - Betriebswirtin, Bürgermeisterin a.D.

Wahlkreis 177 Wetterau
Direkt gewählt in Hessen

Geboren am 11. April 1961 in Gießen; verheiratet, zwei Töchter (20 und 23 Jahre alt).

1980 Abitur am Gymnasium Nidda; 1980 bis 1982 Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg; 1982 bis 1986 Studium der Betriebswirtschaftslehre in Gießen, Abschluß: Diplom – Betriebswirtin; 1988 bis 1995 Mitglied der Geschäftsleitung im mittelständischen papierverarbeitenden Familienbetrieb; 1995 bis 2009 Bürgermeisterin von Nidda.

Politische Ämter: mehrere Jahre ehrenamtliche Kommunalpolitikerin als Ortsbeiratsmitglied, 1985 bis 1995 Stadtverordnete in Nidda; seit 1995 Bürgermeisterin von Nidda, inzwischen zweimal wiedergewählt; stellv. Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) Hessen; seit 1999 Mitglied im KPV Bundesvorstand; 2000 bis 2002 Mitglied im CDU Landesvorstand; seit 2002 im Präsidium der hessischen CDU; seit März 2006 Kreistagsabgeordnete im Wetteraukreis Kreisvorsitzende der CDU.

Tätigkeiten in Verbänden u.a.: Präsidentin des hessischen Städte- und Gemeindebundes; Präsidiumsmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

> durch Verzicht ausgeschieden am 3. September 2010, Nachfolger Abgeordneter Bernd Siebert, CDU/CSU


Kontakt

Lucia Puttrich, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Bürgermeisterin,

Magistrat der Stadt Nidda, Nidda

3. Funktionen in Unternehmen

Oberhessische Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Friedberg,

Mitglied des Aufsichtsrates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wetteraukreis, Friedberg,

Mitglied des Kreistages

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Gesundheitszentrum Wetterau gemeinnützige GmbH, Friedberg,

Mitglied des Aufsichtsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".