Dr. Peter Röhlinger, FDP

Veterinärmediziner i. R.

Wahlkreis 194 Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis
Gewählt über Landesliste Thüringen

Geboren am 8. Februar 1939; Römisch-Katholisch; 3 Kinder.

70 Jahre; katholisch; drei Kinder; sechs Enkelkinder.

Studium in Leipzig; Examen 1964; Aufnahme einer Tätigkeit in einer staatlichen Tierarztpraxis an der Fachschule für Veterinärmedizin in Beichlingen/ Kreis Sömmerda; Tätigkeit beendet von 25 Jahren als Fachschuldozent und Wissenschaftler mit der Qualifikation der Promotion A + B (1992 umgewandelt nach dem vorgeschriebene Procedere in Dr. med.vet.habil.); jeweils an der Universität in Leipzig.

Oberbürgermeister von Jena in der Zeit von 1990 bis 2006; Kandiat für den Deutschen Bundestag im Wahlkreis 194, Gera, Saale-Holzland und Jena.


Kontakt

Dr. Peter Röhlinger, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • Petitionsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

3. Funktionen in Unternehmen

Technische Werke Jena GmbH, Jena,

Mitglied des Aufsichtsrates (bis 31.12.2010)

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Friedrich-Naumann-Stiftung, Potsdam,

Mitglied des Vorstandes

Marion-Ermer-Stiftung, Stuttgart,

Mitglied des Kuratoriums

Stiftung der Sparkasse Jena, Jena,

Mitglied des Kuratoriums (bis 31.12.2010)

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".