Karin Roth (Esslingen), SPD

Karin Roth

Sozialarbeiterin, Senatorin a. D., Parlamentarische Staatssekretärin a.D.

Wahlkreis 261 Esslingen
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 6. Februar 1949 in Erkenbrechtsweiler/Landkreis Esslingen.

Volksschule. Ausbildung im Verwaltungsdienst der Deutschen Post. Akademie der Arbeit, Fachhochschule für Sozialarbeit.

Verwaltungsangestellte bei der Bundespost. Abteilungsleiterin beim DGB-Landesbezirk Rheinland-Pfalz, Referentin beim Vorstand der IG Metall, Vorsitzende des DGB-Landesbezirks Nordmark.

1998 bis 2001 Senatorin für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Freien und Hansestadt Hamburg. 2005 bis 2009 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Mitglied der SPD seit 1972. Mitglied der IG Metall und der Naturfreunde. 1995 bis 1998 Mitglied und Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates. VdK-Fördermitglied. Gründungsmitglied der Initiative der Samariterstiftung "Stiftung Zeit für Menschen".

Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Karin Roth (Esslingen), MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss Gesundheit in Entwicklungsländern
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung des Europarates
  • Europäische Versammlung für Sicherheit und Verteidigung / Versammlung der Westeuropäischen Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".