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Blick in den Plenarsaal © DBT/Büker
Mindestens fünf Prozent der Abgeordneten, die meist derselben Partei angehören, können eine Fraktion bilden. Mitglieder des Bundestages, die keiner Partei angehören oder sich keiner Fraktion anschließen, gelten als fraktionslos.
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/listeFraktionen/index.html Stand: 22.09.2013