Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 1. Bundestagswahlen > 1.1 Wahlgesetze und Wahlrechtsregelungen > 14. Wahlperiode (1998–2002)
Stand: 31.3.2010
Titel des Gesetzes |
eingebracht
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Inhalt |
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Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz) |
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Wiederaufnahme der repräsentativen Wahlstatistik bei Bundestags- und Europawahlen mit erweiterten Verfahrensregelungen zum Schutz des Wahl- und Statistikgeheimnisses. |
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Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes |
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Änderung versch. §§ Bundeswahlgesetz: Erleichterung der Gewinnung von Wahlvorständen, Beschränkung der Einsicht in das Wählerverzeichnis auf die Angaben zur eigenen Person, Präzisierung der Anforderungen an die Aufstellung von Bewerbern durch Parteien, Abschaffung der amtlichen Wahlumschläge, Neuregelung der Erstattung der Bundeswahlkosten an die Länder; Neufassungsermächtigung. |
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Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes |
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Anpassung der Wahlkreiseinteilung an die Bevölkerungsentwicklung in den Bundesländern und geänderte regionale und kommunale Gebiets- und Verwaltungsstrukturen; Abgrenzung und Beschreibung der neu eingeteilten Wahlkreise in der Anlage zu § 2 Abs. 2 Bundeswahlgesetz; Bekanntmachungsermächtigung. |
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Erstes Gesetz zur Änderung des Wahlstatistikgesetzes |
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Änderung der §§ 2 bis 8 Wahlstatistikgesetz: Einbeziehung der Briefwahlstimmen bei Bundestags- und Europawahlen in die repräsentative Wahlstatistik. |
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Quellen: Bis 15. WP: GESTA – Stand der Gesetzgebung; ab 16. WP: DIP – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge sowie Rechtsportal juris