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Anfang März entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherige gesetzliche Regelung zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das bislang geltende Telekommunikationsgesetz müsse geändert und die vorhandenen Daten gelöscht werden, so lautete der Auftrag der Karlsruher Richter an die Bundesregierung. Während Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) daraufhin betonte, es müsse rasch mit einem neuen Gesetz reagiert werden, mahnte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Bedachtsamkeit: "Jetzt wird nichts übers Knie gebrochen", sagte sie.
Das Urteil solle zur Basis einer "grundrechtsorientierten Sicherheitspolitik" werden. Außerdem gehöre die Speicherung von Telekommunikationsdaten auch auf EU-Ebene auf den Prüfstand, so die Ministerin. "Es ist noch nie geprüft worden, inwiefern die Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta in Einklang steht."
Diese Haltung von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger unterstützt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwar, will sich aber damit nicht begnügen: In einem Antrag (17/1168), den der Bundestag am Freitag, 26. März 2010, ab 10.40 Uhr 90 Minuten lang in erster Lesung debattiert, wehrt sie sich ausdrücklich gegen eine "Vorratsdatenspeicherung über den Umweg Europa".
Die "anlasslose, massenhafte Speicherung individueller Daten" sei ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre der Bürger, so argumentieren die Grünen. Die Vorratsdatenspeicherung stelle die Bürger unter einen "unzulässigen Generalverdacht" und berge selbst Risiken des Datenmissbrauchs.
Die Fraktion verweist in ihrer Vorlage zusätzlich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010. Darin werde festgestellt, dass "die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert" werden dürfe. Dies gehöre zur "verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik", für deren Wahrung sich diese auch in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen müsse.
Die Karlsruher Richter, so schreiben die Grünen, hätten damit klar aufgezeigt, dass auch auf europäischer Ebene nicht weiter eine Strategie verfolgt werden dürfe, die schrittweise "auf möglichst flächendeckende Speicherung aller für die Strafverfolgung oder Gefahrenprävention nützlichen Daten" ziele. Bereits jetzt würde dort aber über weitere Schritte, wie etwa die Speicherung von Fluggastdaten diskutiert, bemängelt die Fraktion.
Deshalb fordern die Bündnisgrünen die Bundesregierung auf, sie solle allen Vorhaben auf europäischer Ebene, die Vorratsdatenspeicherungen vorsehen, "energisch entgegentreten". Der Pflicht, in die das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung genommen habe, könne diese nur genügen, wenn sie Bestrebungen in Europa zur Speicherung weiterer Daten strikt ablehne, so die Fraktion.
Für den Fall, dass die Regierung überstimmt werde, müsse sie außerdem darauf hinweisen, dass solche Rechtsakte für Deutschland "möglicherweise keine Bindungskraft entfalten könnten".
Ferner verlangen die Grünen, die Bundesregierung solle sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Richtlinie 2006/24/EG, die die Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich regelt, vollständig aufgehoben wird. Dies sei die "bürgerrechtliche Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts", schreiben die Grünen in ihrer Vorlage. "Einzig die Aufhebung der Richtlinie sichert vollständig den Schutz der Grundrechte", heißt es dort weiter.
Dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil die Vorratsdatenspeicherung nicht per se für grundgesetzwidrig erklärt, sondern sie erlaubt habe, sofern dabei enge gesetzliche Vorgaben beachtet würden, ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jedoch kein Grund, auf europäischer Ebene daran festzuhalten. Sie plädiert dafür, dass in Zukunft auf jegliche Erhebung von Vorratsdaten verzichtet werde solle.