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Die Bundesversammlung wählt den neuen Bundespräsidenten am Mittwoch, 30. Juni 2010, ab 12 Uhr im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes in Berlin. In einem Video-Interview gibt der Leiter der Parlamentsdienste der Bundestagsverwaltung, Dr. Helmut Winkelmann, erläuternde Hinweise zum Verfahren.
Parlamentsfernsehen und WebTV auf www.bundestag.de übertragen die Sitzung live ab 11.30 Uhr. Wegen der Bundesversammlung bleiben Kuppel und Dachterrasse des Reichstagsgebäudes am Dienstag, 29. Juni, ab 14 Uhr (letzter Einlass 12 Uhr) und am Mittwoch, 30. Juni, ganztägig gesperrt.
Als Kandidaten haben CDU/CSU und FDP den niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) vorgeschlagen, SPD und Bündnis 90/Die Grünen den ehemaligen DDR-Bürgerrechtler und Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Joachim Gauck.
Die Linke schickt die Bundestagsabgeordnete und frühere Journalistin Dr. Lukrezia Jochimsen ins Rennen, die NPD den Liedermacher Frank Rennicke.
Die 14. Bundesversammlung unter Vorsitz von Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert setzt sich aus 1.244 Delegierten zusammen - den 622 Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen Wahlmännern und -frauen, die von den Parlamenten der Länder entsandt wurden. (vom)
Die Bundesversammlung musste nach dem Rücktritt von Horst Köhler am 31. Mai 2010 innerhalb von 30 Tagen einberufen werden (Artikel 54 Absatz 4 des Grundgesetzes). Zurzeit fungiert Bundesratspräsident Jens Böhrnsen (Bremen) als amtierender Bundespräsident.
Die Bundesversammlung beginnt um 12 Uhr mit einer Ansprache von Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert. Danach werden die Delegierten zum ersten Wahlgang namentlich aufgerufen. Gewählt wird ohne vorherige Aussprache mit verdeckten Stimmzetteln, also geheim.
Zum Bundespräsidenten gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht kein Bewerber im ersten oder zweiten Wahlgang diese absolute Mehrheit, so reicht in einem dritten Wahlgang auch die relative Mehrheit. Für den zweiten und dritten Wahlgang können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Drei Wahlgänge waren bislang nur 1969 und 1994 erforderlich.
Der neue Bundespräsident wird am Freitag, 2. Juli 2010, in einer gemeinsamen Sitzung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates ab 13 Uhr im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes vereidigt.
Die 622 Delegierten der Länder wurden von den jeweiligen Landesparlamenten nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt, und zwar auf der Basis von Vorschlagslisten der Landtagsfraktionen. Innerhalb von zwei Tagen mussten die Gewählten erklären, ob sie die Wahl annehmen. Sie genießen parlamentarische Immunität wie Bundestagsabgeordnete.
Delegiert werden mussten dabei nicht zwingend Landtagsabgeordnete. Auch Kommunalpolitiker oder andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens konnten ein Mandat für die Bundesversammlung erhalten. So haben beispielsweise Baden-Württemberg den Verleger Dr. Herbert Burda (vorgeschlagen von der CDU-Fraktion) und Nordrhein-Westfalen die Schauspielerin Martina Gedeck (vorgeschlagen von Bündnis 90/Die Grünen) nominiert.
Um Bundespräsident werden zu können, muss man von mindestens einem Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen werden. Eine weitere Voraussetzung: Bundespräsident können nur Deutsche werden, die mindestens 40 Jahre alt und berechtigt sind, an der Wahl des Bundestages teilzunehmen.
Von den neun Bundespräsidenten seit 1949 waren drei zehn Jahre lang im Amt: Prof. Dr. Theodor Heuss (1949 bis 1959), Heinrich Lübke (1959 bis 1969) und Dr. Richard von Weizsäcker (1984 bis 1994). Sie wurden ebenso einmal wiedergewählt wie Prof. Dr. Horst Köhler (2004 bis 2010).
Fünf Jahre im Amt waren Dr. Dr. Gustav Heinemann (1969 bis 1974), Walter Scheel (1974 bis 1979), Prof. Dr. Karl Carstens (1979 bis 1984), Prof. Dr. Roman Herzog (1994 bis 1999) und Johannes Rau (1999 bis 2004).