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Der Bundestag hat von Mittwoch, 26. Oktober, bis Freitag, 28. Oktober 2011, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Verbraucherinformationsrecht: Drei Anträge der Opposition zu den von der Regierung als Unterrichtung vorgelegten Ergebnissen einer Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes (17/1800) wurden mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP abgelehnt. So forderte die SPD in einem Antrag (17/2116), den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) über den Geltungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes und des Weingesetzes hinaus auf alle Produkte und Dienstleistungen auszuweiten. Der Antrag war von Linksfraktion und Grünen unterstützt worden. Die Linke wollte in ihrem Antrag (17/1576) den Schutz der Verbraucher vor „unlauteren, irreführenden und gesundheitsbeeinträchtigenden Methoden von Herstellern und Händlern bei Produkten und Dienstleistungen“ im VIG festschreiben. Für den Antrag hatten auch Bündnis 90/Die Grünen gestimmt. Die SPD enthielt sich. Die Grünen wollten in einem Antrag (17/1983) beschränkende Ausnahmen des Auskunftsanspruches streichen und den Geltungsbereich des VIG auf Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen ausweiten. Der Antrag war in der Abstimmung von der Linksfraktion unterstützt worden. Die SPD enthielt sich. Das Plenum folgte einer Beschlussempfehlung (17/3928) des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Online-Durchsuchung durch das BKA: Der Bundestag hat am 28. Oktober einen Antrag der Fraktion Die Linke (17/2423), der dem Bundeskriminalamt (BKA) die Befugnis zur Online-Durchsuchung entziehen soll, mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Der Entscheidung des Plenums lag eine Beschlussempfehlung (17/3633) des Innenausschusses zugrunde.
Soldatenversorgung bei besonderen Auslandsverwendungen: Die Abgeordneten des Bundestages haben am 28. Oktober beschlossen, dass die Versorgung von Bundeswehrsoldaten und Zivilbediensteten des Bundes, die während eines Auslandseinsatzes verletzt wurden, und von Hinterbliebenen getöteter Soldaten verbessert wird. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7143, 17/7377) wurde einstimmig angenommen. Bei Enthaltung der Linksfraktion wurde ein gemeinsamer Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/7498) ebenfalls angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Einsatzversorgung im Hinblick auf den Stichtag für die einmaligen Entschädigungszahlungen im Falle Getöteter und Schwerstgeschädigter eingehend zu überprüfen und notwendige Schritte für die "Festlegung einer angemessenen und systemkonformen Stichtagsregelung" einzuleiten. Ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/6342), der einen konsequenten Ausbau der Betreuungs- und Behandlungsmöglichkeiten für traumatisierte Soldaten der Bundeswehr sowie deren bessere rechtliche Absicherung forderte, fand hingegen keine Mehrheit. CDU/CSU und FDP lehnten ihn bei Enthaltung von SPD und Grünen ab. Das Plenum folgte einer Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/7289).
Wirtschafts- und Finanzpolitik: Der Bundestag hat am 28. Oktober einen SPD-Antrag zur "Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung als Risiko für die Konjunktur" (17/7461) mit den Stimmen der CDU/CSU, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der Sozialdemokraten bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Danach sollte die Bundesregierung zur nachhaltigen Stabilisierung der Konjunktur stärker investieren und auf Steuersenkungen verzichten.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht: Der Bundestag hat am 28. Oktober die Novellierung des Abfallrechts beschlossen. Mit dem zur Abstimmung vorgelegten Gesetzentwurf (17/6052, 17/6645) wurde zugleich eine Anpassung an die Abfallrahmenrichtlinie der EU vorgenommen. Der Entwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Mit dem Gesetz soll eine „ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft“ erreicht werden. So sollen etwa ab 2015 Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle flächendeckend getrennt gesammelt werden müssen. Des Weiteren passierte mit der Annahme eine Entschließung von CDU/CSU und FDP das Plenum, in der die Regierung unter anderem aufgefordert wird, den Ausbau des Recyclings von Abfällen nachhaltig zu fördern. Damit folgte der Bundestag einer Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (17/7505 neu). Zwei Entschließungsanträge zum Gesetzentwurf der Linken (17/7509) und Grünen (17/7519) wurden abgelehnt.
Steuerliche Vorschriften geändert: Der Bundestag hat am 27. Oktober Änderungen im Steuerrecht beschlossen, als er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (17/6263) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/7469, 17/7524) annahm. Die Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie betreffen die EU-weite Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen. Darüber hinaus werden mit dem Gesetz aber auch Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens geändert. Für die Sozialversicherungsrenten von als Verfolgte anerkannten Empfängern wird eine Steuerfreiheit eingeführt. Für Riester-Sparer wird ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für den Personenkreis eingeführt, der mittelbar zulagenberechtigt ist und bislang keine Eigenbeiträge gezahlt hat. Durch die Zahlung wird der Anspruch auf die staatliche Zulage gewahrt. Der Katalog der Freiwilligendienste wird um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst erweitert, während dessen Ableistung das Kindergeld künftig weitergezahlt wird. Für den Kirchensteuerabzug wird ein automatisiertes Verfahren im Rahmen der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Eine weitere Regelung hat zum Ziel, den möglichen Missbrauch der Arbeitnehmer-Sparzulage für bestimmte Immobilienvertriebsmodelle zu verhindern. Klargestellt wird, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium nicht steuerlich absetzbar sind. Damit reagiert der Gesetzgeber auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Der als Sonderausgaben abziehbare Höchstbetrag wird dafür von 4.000 auf 6.000 Euro erhöht. Das Gesetz enthält zudem eine Fülle weiterer Änderungen.
Terrorismusbekämpfung: Der Bundestag hat am 27. Oktober für die Verlängerung der sogenannten Antiterrorgesetze gestimmt. Mit einer Mehrheit durch CDU/CSU, FDP und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes 17/7523) angenommen. Damit wird die Gültigkeit des 2007 beschlossenen Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes um vier Jahre verlängert. Die Befugnisse waren bislang bis zum 10. Januar 2012 befristet. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die geplante Verlängerung (17/7172). Ein Antrag der SPD (17/5483) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt. Darin hatte die Fraktion gefordert, dass die im Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 und die im Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz von 2007 geänderten Vorschriften „alsbald zu evaluieren“ sind. Auch Bündnis 90/Die Grünen forderte in einem Antrag (17/3687), die befristeten Sicherheitsgesetze zu evaluieren. Nach Meinung der Grünen sollte dazu ein institutionalisiertes Expertengremium beauftragt werden, das unter Beteiligung der Opposition vom Deutschen Bundestag benannt wird. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Sozialdemokraten abgelehnt.
Kündigungsschutz bei unter 25-Jährigen: Der Bundestag hat am 27. Oktober gegen die Erweiterung des Kündigungsschutzes bei unter 25-Jährigen gestimmt. Die SPD-Fraktion hatte einen Gesetzentwurf (17/775) vorgelegt, der die Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen C-555/07) gegen die Diskriminierung wegen des Alters vorsah. Bündnis 90/Die Grünen wollten mit ihrem Gesetzentwurf (17/657) die Änderung des Paragrafen 622 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches erreichen. Damit sollten Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. Beide Fraktionen wollten erreichen, dass Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eines Arbeitnehmers angefallen sind, künftig bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden. Ihre Gesetzentwürfe sahen deshalb vor, den entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch zu streichen, der die Anrechnung unmöglich macht. Beide Entwürfe wurden mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung (17/7489) des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde.
Finanzkraft der Kommunen: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 27. Oktober einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7141, 17/7171) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/7402) zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen angenommen. Danach will der Bund 2012 seine Beteiligung an den Nettoausgaben des Vorvorjahres für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhöhen und so die Kommunen bei diesen Ausgaben entlastet. Ab 2013 soll die Bundesbeteiligung nochmals steigen, bis ab 2014 diese Ausgaben dann vollständig vom Bund übernommen werden. Anträge der Linken (17/6491) und der Grünen (17/7189) sowie Entschließungsanträge der SPD (17/7507) und der Linken (17/7474) wurden mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.
Erleichterte Sanierung von Unternehmen: Bei Enthaltung aller drei Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 27. Oktober, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (17/5712) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/7511) angenommen. Ausgangspunkt des Gesetzes war die Feststellung dass ein Insolvenzantrag in der Regel erst gestellt wird, wenn das Vermögen restlos aufgezehrt ist und keine Sanierungschancen mehr bestehen. Das bisherige Recht legte der frühzeitigen Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen zahlreiche Hindernisse in den Weg. Nun soll die Sanierung durch einen stärkeren Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwaltung, durch Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens und durch einen einfacheren Zugang zur Eigenverwaltung erleichtert werden, um so auch Arbeitsplätze zu erhalten. Die Änderungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung der SPD verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, fünf Jahre nach Inkrafttreten dem Bundestag über die Erfahrungen mit den Gesetzesänderungen zu berichten. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion lehnte das Parlament einen Antrag der Grünen (17/2008) ab, in dem von der Regierung verlangt wird, eine Insolvenzrechtsreform vorzulegen, außergerichtliche Sanierungsverfahren zu stärken und Insolvenzplanverfahren attraktiver zu gestalten.
Bundeskinderschutzgesetz verabschiedet: Der Bundestag hat am 27. Oktober bei Enthaltung aller drei Oppositionsfraktionen das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (17/6256) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (17/7522) beschlossen. Künftig soll es bundeseinheitliche Regelungen zur Befugnis von „kinder- und jugendnahen Berufsgeheimnisträgern" geben, damit diese ihre Informationen an das Jugendamt weitergeben können. Zudem sollen Netzwerke im Kinderschutz auf der örtlichen Ebene eingerichtet und „Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz" während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren ausgebaut werden. Diese so genannten „frühen Hilfen", zu denen auch speziell qualifizierte Familienhebammen gehören, sollen sich um Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf kümmern. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen künftig Mindeststandards des Kinderschutzes erfüllen - dies soll „Grundlage für die Finanzierung" sein. Alle in der Jugendhilfe beschäftigten Personen müssen zudem ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Außerdem soll sich die Zusammenarbeit der Jugendämter verbessern. So sollen insbesondere Kinder besser geschützt werden, deren Eltern sich durch einen Umzug der Kontrolle durch das Jugendamt entziehen wollen. In Verdachtsfällen sollen Mitarbeiter des Jugendamtes dazu verpflichtet sein, einen Hausbesuch zu machen - dies war bislang Ermessenssache. Der Bundestag verabschiedete zudem eine Entschließung, in dem die Regierung unter anderem aufgefordert wird, mit der Bundesinitiative „Familienhebammen“ verschiedene Modelle der Einbindung von Familienhebammen in die Netzwerkstrukturen Früher Hilfen zu erproben und dabei Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger einzubeziehen. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der SPD (17/7529), der Linksfraktion (17/750) und der Grünen (17/7531). Die SPD hatte eine nationale Präventionsstrategie gefordert, Die Linke wollte Rechte von Kindern und Jugendlichen ins Grundgesetz aufnehmen und Die Linke drang darauf, Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesen in die Kinderschutzarbeit einzubeziehen. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen SPD-Antrag ab, die Prävention im Kinderschutz zu verbessern und Förderung und frühe Hilfen für Eltern und Kinder zu stärken.
Kraft-Wärme-Kopplung: Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am 27. Oktober einen Antrag der SPD-Fraktion mit dem Titel „Die Energiewende gelingt nur mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)“ (17/6084) abgelehnt. Die Fraktion hatte sich darin für die Novellierung des KWK-Gesetzes mit dem Ziel stark gemacht, den Anteil des KWK-Stroms an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland bis 2025 auf 30 Prozent zu erhöhen und die für die KWK-Förderung maßgebliche Anmeldefrist bis 2020 zu verlängern. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/7516). Keine Mehrheit fand auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/4492) auch ein gemeinsamer Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/3999), am Ausbau der „hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung“ festzuhalten. Die Opposition hatte geschlossen dafür gestimmt. Beide Fraktionen wollten das Ziel, den Anteil von durch KWK erzeugtem Strom bis 2020 auf 25 Prozent der gesamten Stromerzeugung zu erhöhen, ebenso beibehalten wie die Vorrangregelung für KWK-Strom gegenüber fossil oder atomar erzeugtem Strom. Auch sollte das Impulsprogramm zur KWK-Förderung wieder eingeführt werden.
Änderungen im Telekommunikationsrecht: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (17/5707) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie geänderten Fassung (17/7521) verabschiedet. Mit dem Gesetz werden EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Es enthält eine Fülle von Regelungen wie eine Investitionsförderung zur Breitbandversorgung, eine erweiterte Regulierung, eine Flexibilisierung von Funkfrequenzen, wahlweise Fristverlängerung zur Digitalisierung des Hörfunks, Regelungen zum Daten- und Verbraucherschutz, etwa bei Telefon-Warteschleifen, Transparenz- und Qualitätsvorgaben unter Beachtung der Netzneutralität, Schutz der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, Sicherung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, Vorgaben zum Notruf und weitere Änderungen. Der Wirtschaftsausschuss nahm zusätzlich in das Gesetz auf, dass alternative Infrastrukturen für den Breitbandausbau eröffnet werden. Unternehmen, die in Breitbandnetze investieren, erhalten dadurch Planungssicherheit, dass Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur berechenbar werden. Der Verbraucherschutz wird durch eine Verpflichtung zur Preisansage bei Call-by-call-Dienstleistungen ergänzt. Verbraucher können künftig die Bezahlfunktion bei Handys sperren lassen. Grundsätzliche Bestimmungen zur Netzneutralität sollen durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Beteiligung von Bundestag und Bundesrat geregelt werden.
Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen, für den Internetzugang einen Mindestdatentransfer von sechs Megabit pro Sekunde vorzugeben (17/7525) und die Netzbetreiber zur „Netzneutralität“ zu verpflichten (17/7526). Die Linke unterstützte beide Änderungsanträge, die SPD enthielt sich beim zweiten. Abgelehnt wurden ferner ein Entschließungsantrag der SPD (17/7527) und der Grünen (17/7528), für die Breitband-Grundversorgung eine Universaldienstverpflichtung einzuführen, also eine flächendeckende Grundversorgung zu gewährleisten. Die Linke unterstützte beide Initiativen, die Grünen enthielten sich bei der SPD-Initiative, die SPD enthielt sich beim Entschließungsantrag der Grünen.
Gegen das Votum von SPD und Linksfraktion lehnte der Bundestag einen SPD-Antrag (17/4875) ab, den Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend zu stärken. Keine Mehrheit fand einen weiterer SPD-Antrag (17/5367), Netzneutralität im Internet zu gewährleisten und Diskriminierungsfreiheit, Transparenzverpflichtungen und Sicherung von Mindestqualitäten gesetzlich zu regeln. Die Opposition hatte geschlossen für diesen Antrag gestimmt. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen lehnte das Parlament einen dritten SPD-Antrag (17/5902) ab, der „schnelles Internet für alle“ zum Ziel hatte und für eine flächendeckende Breitbandgrundversorgung und für „Impulse für eine dynamische Entwicklung“ eintrat.
Gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung der SPD lehnte das Plenum einen Antrag der Linken (17/5376) ab, den Telekommunikationsmarkt verbrauchergerecht zu regulieren. Bei Enthaltung der SPD fand ein weiterer Antrag der Linken (17/4843) keine Mehrheit, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden war, Netzneutralität zu sichern. Die Grünen stimmten mit der Linken dafür, Union und FDP lehnten ab. Die Grünen enthielten sich zu einem dritten Antrag der Linksfraktion (17/6912), der zum Ziel hatte, jetzt einen Universaldienst für Breitband-Internetanschlüsse einzuführen. Die SPD stimmte mit der Koalition dagegen.
Einen Antrag der Grünen „gegen das Zwei-Klassen-Internet“ und für dauerhafte Netzneutralität in Europa (17/3688) unterstützte die Opposition geschlossen. Aufgrund der Koalitionsmehrheit wurde er aber abgelehnt.
Grauer Kapitalmarkt: Der Bundestag hat am 27.Oktober über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht (17/6051) abgestimmt. Die Vorlage wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/7453) mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen. Mit dem Gesetz werden die Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarktes auf Anbieter im „Grauen Markt" ausgedehnt. Dazu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offenzulege, Beratungsgespräche zu protokollieren und dem Anleger zur Verfügung zu stellen. Die Berater müssen künftig für die Berufsausübung einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Als Aufsicht werden für sie nach dem Vorbild der Aufsicht über Versicherungsvermittler die Gewerbeämter zuständig sein. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden außerdem Bestimmungen in den Gesetzentwurf eingefügt, mit dem die Provisionen im Bereich der Kranken- und Lebensversicherung begrenzt werden. Abgelehnt wurden zudem Entschließungsanträge der SPD (17/7475), der Linksfraktion (17/7476) sowie von Bündnis 90/Die Grünen.(17/7477). Die SPD wollte die Finanzanlagenvermittler der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellen und auf einen zu großzügigen Bestandsschutz für Vermittler im Hinblick auf ihren Sachkundenachweis verzichten. Die Linke forderte unter anderem, alle Formen der Geldanlage als Vermögensanlagen zu definieren und einer wirksamen Finanzaufsicht zu unterstellen. Die Grünen traten für ein ganzheitliches Kapitalanlagerecht ein, das ein einheitliches Anlegerschutzniveau gewährleistet. Die Fraktion hatte unter anderem gefordert, ein ganzheitliches Kapitalanlagerecht zu schaffen, damit ein einheitliches Anlegerschutzniveau unabhängig von Anlageprodukt oder Vertriebsweg gewährleistet sei.
Europäisches Finanzaufsichtssystem: Auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/7508) hat der Bundestag am 27. Oktober mit den Stimmen aller Fraktionen das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems (17/6255) in geänderter Fassung angenommen. Mit dem Gesetz werden folgende Gesetze geändert: das Kreditwesengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, das Wertpapierprospektgesetz, das Investmentgesetz, das Börsengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, die Gewerbeordnung, das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz und das Geldwäschegesetz. Zudem wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in das europäische Finanzaufsichtssystem eingebunden. Dazu werden insgesamt 61 neue Informationspflichten gegenüber europäischen Institutionen eingeführt. Zu den Informationspflichten gehört unter anderem, dass die Bundesanstalt der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde jede Erteilung sowie jedes Erlöschen beziehungsweise jede Aufhebung einer Erlaubnis für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen mitteilen muss.
Zivilpersonal in Konflikten: Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Bundestag am 27. Oktober einen Antrag von Bündnis90/Die Grünen mit dem Titel “Zivilpersonal in Konflikten besser betreuen“ (17/7191) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/7506) ab. Die Fraktion hatte gefordert, Erfahrungen und Probleme des Zivilpersonals vor, während und nach Auslandseinsätzen zu evaluieren und den Bedarf an psychosozialer und sozialer Betreuung und Unterstützung zu ermitteln. Außerdem sollte die Bundesregierung zeitnah ein Konzept zur umfassenden sozialen und psychosozialen Betreuung entwickeln sowie umsetzen.
Umweltauditgesetz: Der Bundestag hat am 27. Oktober über den Entwurf der Bundesregierung zum „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes“ (17/6611) abgestimmt. Der Entwurf wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (17/7490) angenommen. Das Umweltauditgesetz dient im Wesentlichen zur Umsetzung des sogenannten EG-Öko-Audits auf nationaler Ebene. Die Gesetzänderung solle unter anderem eine Ermächtigungsgrundlage liefern, um ”deutschen Umweltgutachtern ein weiteres Betätigungsfeld“ auch außerhalb der EU zu eröffnen.
Gräbergesetz: Der Bundestag hat am 27. Oktober auf Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/7424) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gräbergesetz (17/6207) in geänderter Fassung zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, dass die Ruherechtsentschädigungen auf Pauschalen umgestellt werden. Die Ruherechtsentschädigung wird gezahlt, wenn durch den dauerhaften Bestand eines Grabes im Sinne des Gräbergesetzes dem Eigentümer des Grundstücks ein Vermögensnachteil entsteht. Die finanziellen Mittel herfür stellt der Bund den Bundesländern zur Verfügung. Diese prüfen die von den Friedhofsträgern geltend gemachten Ansprüche und leisten die entsprechende Zahlung.
EFSF-Garantievolumen muss strikt eingehalten werden: Mit 503 Ja-Stimmen bei 89 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen hat der Bundestag am 26. Oktober die Bundesregierung aufgefordert, das vorgegebene Garantievolumen des Euro-Rettungsschirms EFSF von 211 Milliarden Euro strikt einzuhalten und eine Änderung des EFSF-Rahmenvertrages durch "Optimierungsmodelle" auszuschließen. Grundlage der Abstimmung war ein gemeinsamer Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/7500). Darin heißt es weiter, der Mitteleinsatz müsse so optimiert werden, dass "Ansteckungsgefahren innerhalb der Eurozone vermindert werden".
Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der SPD (17/7457), dem 199 Abgeordnete zustimmten, während 384 ihn bei einer Enthaltung ablehnten. Darin hatte die SPD unter anderem eine Investitionsstrategie zur nachhaltigen Stabilisierung der Konjunktur, den Verzicht auf Steuersenkungen und den dauerhaften Einsatz der Sonderregelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld gefordert.
Mit 455 Nein-Stimmen bei 137 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen wies das Plenum auch einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/7456) zurück, wonach die Bundesregierung Maßnahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), von denen eine „Hebelwirkung" ausgeht, nur zustimmen darf, wenn es zuvor eine Entscheidung des Bundestagsplenums dazu gab.
Gegen das Votum aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen weiteren Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/7455) ab. Nach dem Willen der Linken sollte der Bundestag umfassend an allen Initiativen, Maßnahmen und Entscheidungen zur Eurokrise beteiligt und eine Neustrukturierung des Bankensektors eingeleitet werden.
Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Union, FDP und Linksfraktion fand ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7501) ebenfalls keine Mehrheit. Die Grünen hatten unter anderem verlangt, dass die Regierung sich auf dem EU-Gipfel am 26. Oktober für die Einsetzung eines Europäischen Konvents zu den Themen Wirtschaft, Haushalte, Finanzen, Soziales und Demokratie stark macht.
Mitglieder des Stabilisierungsmechanismus-Gremiums gewählt: Auf Wahlvorschlag aller fünf Fraktionen (17/7454) hat der Bundestag am 26. Oktober einstimmig die Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes gewählt. Sie nehmen in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages nach diesem Gesetz wahr, wenn es um Gewährleistungen für Finanzierungsgeschäfte des Euro-Rettungsschirms, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), zugunsten eines Mitgliedstaates des Euro-Währungsgebietes geht. Gewählt sind für die CDU/CSU Norbert Barthle, Bartholomäus Kalb und Michael Stübgen, für die SPD Lothar Binding und Carsten Schneider, für die FDP Otto Fricke und Michael Link, für Die Linke Dr. Dietmar Bartsch und für Bündnis 90/Die Grünen Priska Hinz.
Austausch von strafregisterrechtlichen Daten in der EU: Gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 27. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften (17/5224) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/7415) angenommen. Damit wird die Registerbehörde auch für Ersuchen eines anderen Mitgliedstaates der EU zuständig, wenn es um eine Auskunft aus dem Register für nichtstrafrechtliche Zwecke geht, deren Art und Umfang im Bundeszentralregistergesetz nicht vorgesehen ist. Verwaltungsbehörden sollen nur beteiligt werden, wenn zur Beschränkung der Auskunft eine fachliche Bewertung erforderlich ist. Geregelt wird zudem die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Register zu wissenschaftlichen Zwecken. Zugelassen wird die Übermittlung personenbezogener Grundbuchdaten an Entwickler von Daten-Migrationsprogrammen.
Mindestausbildungszeiten werden beim BAföG-Teilerlass berücksichtigt: Der Bundestag hat am 27. Oktober gegen das Votum der SPD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/7334) zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) auf Empfehlung des Bildungsausschusses (17/7517) beschlossen. Danach werden künftig Mindestausbildungszeiten bei der Gewährung eines sogenannten Geschwindigkeitsteilerlasses beim BAföG, berücksichtigt, wenn sie rechtlich verbindlich sind. Das gilt auch für Prüfungszeiten, die sich an reine Mindeststudienzeiten anschließen. Die anzurechnende Zeit hängt vom Zeitraum zur Ablegung der Prüfungen ab. Ergibt sich dieser nicht aus den gesetzlichen Regelungen, wird pauschal eine dreimonatige Dauer vermutet, die der BAföG-Bezieher durch konkreten Nachweis widerlegen kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber diese Änderung aufgetragen, da die bisherige Regelung nicht verfassungsgemäß war. Derzeit können Studierende mit Studienabschluss bis Ende 2012 schon deshalb von einem Teilerlass ausgeschlossen sein, weil ihnen ein ausreichend früher Abschluss noch vor Ablauf der Förderungshöchstdauer durch das Zusammenspiel der Regelungen über Mindeststudiendauer, Förderungshöchstdauer und die ihrer Einflussnahme entzogenen Prüfungen unmöglich ist.
Amtsblatt der Europäischen Union: Einstimmig hat der Bundestag am 27. Oktober einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vorschlag für eine Verordnung über die elektronische Fassung des Amtsblatts der Europäischen Union (17/7144) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/7512). Das Gesetz dient dazu, die rechtliche Voraussetzung für die förmliche Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der EU in der Fassung vom 1. Juni 2011 zu schaffen. Die Papierform des Amtsblatts soll die durch die Online-Version als allein verbindliche Fassung abgelöst, die Druckfassung auf Fälle technischer Störungen beschränkt werden.
Gemeinsames Wattenmeersekretariat: Einstimmig hat der Bundestag am 27. Oktober dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an das Gemeinsame Wattenmeersekretariat - Common Wadden Sea Secretariat (CWSS) – zugestimmt. Er folgte damit einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/7491) zur Regierungsvorlage (17/6612). Damit erhält das CWSS in Wilhelmshaven eine funktional beschränkte Rechtsfähigkeit, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Es kann Verträge schließen, Vermögen erwerben und veräußern sowie vor Gericht stehen. Bislang fehlt diese Rechtsfähigkeit, sodass alle Rechtsgeschäfte vom Bundesamt für Naturschutz vorgenommen werden müssen. Das Wattenmeersekretariat ist eine Organisation, die den Schutz des Wattenmeers der Nordsee koordinieren soll. Es wurde 1985 von den Regierungen der Wattenmeer-Anrainerstaaten Niederlande, Deutschland und Dänemark gegründet.
ERP-Wirtschaftsplan 2012: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 27. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012 (17/7236) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/7518) angenommen. ERP steht für European Recovery Program und ist ein Sondervermögen, das auf den Marshall-Plan der Nachkriegszeit zurückgeht. Aus dem ERP-Sondervermögen sollen 2012 rund 430 Millionen Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt werden. Der ERP-Wirtschaftsplan ermöglicht durch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital Finanzierungen mit einem Volumen von insgesamt rund 6,67 Milliarden Euro. Davon entfallen 3,4 Milliarden Euro auf Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, eine Milliarde Euro auf Innovationsförderung, 450 Millionen Euro auf Vorhaben in regionaler Fördergebieten, 1,2 Milliarden Euro auf die Exportfinanzierung und 100 Millionen Euro auf die Refinanzierung privater Beteiligungsgesellschaften.
Erdölversorgung im Krisenfall: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 27. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neufassung des Erdölbevorratungsgesetzes und zur Änderung des Minderalöldatengesetzes (17/7273) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/7519) angenommen. Damit wird eine EU-Richtlinie zur Gewährleistung der Erdölversorgung der EU auch im Krisenfall in deutschen Recht umgesetzt. Die EU-Regeln zur Bevorratung werden an das System der Internationalen Energieagentur angenähert. Unter anderem wird die Kameralistik des Erdölbevorratungsverbandes auf kaufmännische Buchführung umgestellt, was 100.000 Euro kostet.
Vergaberecht der Bereiche Verteidigung und Sicherheit: Bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 27. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (17/7275) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/7520) verabschiedet. Damit werden EU-Vorgaben mit Regelungen zur Abwicklung von Einkäufen des Staates in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit ab bestimmten Schwellenwerten in deutsches Recht umgesetzt. Erfasst werden Liefer- und Dienstleistungen sowie der Baubereich. Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Aufträge werden definiert, Ausnahmetatbestände neu strukturiert.
Steuerabkommen mit Andorra sowie Antigua und Barbuda: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 27. Oktober den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zum Abkommen vom 25. November 2010 mit dem Fürstentum Andorra über den Informationsaustausch in Steuersachen (17/7145) sowie zum Abkommen vom 19. Oktober 2010 mit Antigua und Barbuda über den Informationsaustausch in Steuersachen (17/7146) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/7441) zugestimmt. Damit werden die Möglichkeiten der zwischenstaatlichen Amts- und Rechtshilfe beim Informationsaustausch in Steuersachen verbessert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, auf Ersuchen alle für ein Besteuerungs- oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 20. Oktober Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 324 bis 330 übernommen (17/7361, 17/7362, 17/7363, 17/7364, 17/7365, 17/7366, 17/7367). (vom/eis)