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Um bei einer neuen Finanzkrise gerüstet zu sein, sollen umfangreiche Garantien und Kreditermächtigungen vorgehalten werden. Dies diene den Arbeitnehmern, Sparern und auch Unternehmen, die ihre Finanzgeschäfte unkompliziert und sicher in einem funktionsfähigen Finanzmarkt durchführen wollten, erläuterte Steffen Kampeter (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, am Donnerstag, 19. Januar 2012, bei der ersten Beratung des von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts (17/8343) im Deutschen Bundestag.
Mit dem vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurf soll Finanzinstituten die Möglichkeit gegeben werden, erneut Hilfen beim Staat zu beantragen. Das zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz sieht für die Gewährung von Maßnahmen für die Banken einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro vor. Außerdem ist eine Kreditermächtigung von 80 Milliarden Euro vorgesehen, davon zehn Milliarden mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
Mit dem Gesetzentwurf können alle 2010 ausgelaufenen Instrumente des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erneut vollständig genutzt werden. Im Unterschied zum ersten Stabilisierungsgesetz sollen die sogenannten Zweckgesellschaften („Bad Banks“) nicht nur strukturierte Wertpapiere, die ein zentrales Problem bei der Finanzkrise darstellten, aufnehmen können, sondern auch Staatsanleihen.
Kampeter sagte, Finanzmarktstabilität sei ein „gemeinwohlorientiertes Anliegen, für das es sich einzutreten lohnt“. 2008 sei man von der Krise „eiskalt erwischt“ worden und habe sehr schnell das erste Finanzmarktstabilisierungsgesetz verabschieden müssen. Seit Herbst des letzten Jahres sei klar geworden, dass man möglicherweise erneut Garantien brauchen könne, nachdem das erste Gesetz Ende 2010 ausgelaufen war.
Der Befund ist laut Kampeter klar und deutlich: Durch die hohe Staatsverschuldung gebe es Verwerfungen auf den Märkten und Misstrauen unter den Banken. „Dieses Mal wäre es verantwortungslos zu warten, bis das Kind in den Brunnen fällt“, erklärte Kampeter und stellte fest: „Wir wollen Verantwortung zeigen, bevor es zu krisenhaften Verwerfungen kommt, die wir nicht erwarten, die aber im Bereich des Möglichen liegen.“
Unterstützung fand der Gesetzentwurf grundsätzlich auch bei den Sozialdemokraten. Finanzmarktstabilität sei ein „öffentliches Gut“, betonte Bettina Hagedorn für die SPD-Fraktion. Sie kritisierte jedoch, dass das erste Gesetz automatisch Ende 2010 ausgelaufen sei.
Die SPD-Fraktion habe wiederholt eine Verlängerung angemahnt. Außerdem wandte sie sich gegen die Instrumente des Gesetzes wie Garantien und stille Beteiligungen. Der SPD wären direkte Beteiligungen über Stammaktien lieber gewesen. Dann könne man an Kurssteigerungen mitverdienen.
„Als Baustein in der europaweiten Bekämpfung der derzeitigen Staatsschuldenkrise“ bezeichnete Florian Toncar für die FDP-Fraktion den Gesetzentwurf. Es müsse wieder Vertrauen in den Bankensektor geschaffen werden – und zwar europaweit.
Die Banken würden ihr Geld bei der Notenbank anlegen, statt es sich gegenseitig zu leihen. Dieses Misstrauen im Bankensektor sei ein Zeichen für Handlungsbedarf. Toncar wies darauf hin, dass vom SoFFin gestützte Banken dafür zahlen müssten. Umsonst gebe es nichts.
Äußerst kritisch wurden die Bankrettungsinstrumente von den anderen Oppostionsfraktionen bewertet. Roland Claus (Die Linke) machte Widersprüche in der Union aus. Es würden jetzt gigantische Hilfen für Banken zur Beschlussfassung anstehen. Noch in der Großen Koalition habe Kampeter gegen solche Vorschläge zur Bankenrettung aus Reihen der SPD gewettert und von „Teufelszeug“ gesprochen. „Das muss jetzt gesagt werden: Sie können nicht der Linken permanent Verstaatlichungswahn vorwerfen und dann selbst munter mit Steuergeld Banken verstaatlichen wollen, was in Wirklichkeit eine Verstaatlichung von Schulden ist. Das passt nicht zusammen.“
Claus erinnerte daran, dass die Bilanz der Bankenrettung bisher in zweistelligen Milliardenverlusten bestehe. Die beiden größten Schrottbanken seien jetzt in Staatshand. Und die Deutsche Industriebank (IKB), die zuerst staatliche Hilfe erhalten habe, „wurde inzwischen an eine Heuschrecke verschenkt“. Die Commerzbank sei gerettet worden, ohne was dafür zu bezahlen. Und jetzt solle das alles wieder von vorne anfangen, kritisierte Claus.
Auch Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die EU-Kommission dem Finanzminister habe in den Arm fallen müssen, damit die Commerzbank nicht noch bessere Konditionen erhalte, „die den Steuerzahler geschädigt hätten und die Bankaktionäre gut gestellt hätten. Das ist ein Teil der Bilanz der Bankenrettung in Deutschland.“
Schick erklärte, derzeit finde die eigentliche zweite Bankrettung auf einer ganz anderen Ebene statt. Die Europäische Zentralbank habe den Banken 489 Milliarden Euro zu Billigkonditionen zur Verfügung gestellt. Dort gebe es keine Transparenz, keine Deckelung der Gehälter und keine Beteiligung privater Aktionäre. „Diese zweite Art von Bankenrettung ist das eigentlich Skandalöse“, kritisierte Schick.
Lob kam dagegen vom CDU/CSU-Haushaltsexperten Bartholomäus Kalb. Man greife mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz auf ein bewährtes Instrument zurück. Es sei gelungen, den Bankensektor in Deutschland zu stabilisieren.
Kalb verlangte, alles zu tun, damit sich die Banken untereinander wieder vertrauen, denn dann könnten auch die Bürger den Banken vertrauen. (hle)