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Der Bundesrat sowie SPD und Bündnis 90 /Die Grünen fordern eine Strafverschärfung in Fällen sogenannter Hasskriminalität. Deshalb hat sich der Rechtsausschuss unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) am Mittwoch, 13. Juni 2012, in einer öffentlichen Expertenanhörung mit diesem Thema befasst. Die Länderkammer fordert in ihrem Gesetzentwurf (17/9345), dass menschenverachtende Tatmotive strafverschärfend bewertet werden sollen. Dazu müsse das Strafrecht in Teilen geändert werden. Der Bundesrat argumentiert, Hassdelikten wohne gegenüber sonstigen Gewaltdelikten ein erhöhter Unrechtsgehalt inne.
Ähnlich argumentiert die SPD-Fraktion in ihrem Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes (17/8131). Das Strafrecht müsse deutlicher als bisher zum Ausdruck bringen, dass die Gesellschaft Straftaten nicht duldet, die sich gegen Personen allein oder vorwiegend wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richtet.
Dass durch Vorurteile motivierte Straftaten von der Justiz mehr verfolgt werden sollen, verlangt die Grünen-Fraktion. In einem entsprechenden Antrag (17/8796) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Straftaten wegen sexueller Identität, des Geschlechts, der Weltanschauung, Behinderung oder Alters gegen andere Menschen verfolgt.
Die Experten waren sich einig, dass eine menschenverachtende Motivation bei der Festlegung des Strafmaßes bei Gewaltdelikten berücksichtigt werden solle und strafverschärfend wirken müsse. Alle Experten seien sich einig, "dass ein klares Signal gesetzt werden muss", sagte Prof. Dr. Henning Radke. Allerdings, gab Dr. Claudia Keiser zu bedenken, bedürfe es nicht unbedingt einer solchen "Symbolik". Während Keiser einen Bedarf an Sensibilisierung im Ermittlungsbereich ortete, erklärte Dr. Jens Lehmann, dass die aktuelle Gesetzgebung bereits die menschenverachtende Motivation berücksichtige.
Prof. Dr. Rössner stellte heraus, den Tätern müsse beigebracht werden, "dass jeder Mensch gleich viel wert ist". Man müsse gegen den Rechtsextremismus vorgehen und "klare Signale an die Opfer senden, dass sie integriert sind". Jürgen Konrad zeigte sich überzeugt, dass den Opfern an einer Strafverfolgung gelegen ist.
Dr. Oliver Tolmein vertrat die Meinung, dass den Opfern auch wichtig sei, was in dem Urteil stehe. Allerdings brächten Opfer von Hasskriminalität aus Angst oftmals Straftaten nicht zur Anzeige. Peer Stolle betonte in diesem Kontext, dass "man nicht erst die Taten des sogenannten "Nationalsozialistischen Untergrunds" nehmen müsse, um zu merken, dass es Defizite bei den Ermittlungen gibt.
Gerd Schnittcher sagte, es gebe auch Fälle, bei denen die Motivation nicht gesichert festzustellen sei. Dr. Jürgen P. Graf bezweifelte, dass eine Strafe mathematisch zu berechnen ist. Theoretisch müsse das Strafmaß für eine bestimmte Tat deutschlandweit gleich hoch sein, führte er an. Allerdings seien die Strafen im Norden milder als im Süden der Republik. (ver)