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Die geplante Kürzung der Förderung von Strom aus Solaranlagen wird am Freitag, 9. März 2012, von 9 bis 10.40 Uhr in erster Lesung im Bundestag debattiert. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf mit dem Titel "Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien" eingebracht (17/8877). Die Bundesregierung plant, die Förderung von Strom aus Solaranlagen Anfang April– je nach Leistungsstärke der Anlage – um 20 bis 30 Prozent zu senken. Danach soll ab Mai 2012 die Förderung bis Ende des Jahres nochmals um 0,15 Cent monatlich gesenkt werden. Nach den Plänen der Bundesregierung würden in Zukunft nur noch 85 bis 90 Prozent des Stroms vergütet. Der Rest soll von den Produzenten eigenständig verkauft oder selbst verbraucht werden.
Mit einer neuen Verordnungsermächtigung will die Bundesregierung künftig für eine bestimmte Zeit die Höhe der Vergütungen selbst festlegen können, wenn bestimmte Zielvorgaben unter- oder überschritten werden. Neue Anlagen sollen nach dem Willen der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013 eine Leistung von 2.500 bis 3.500 Megawatt nicht überschreiten. Dachanlagen auf neu eingerichteten und nicht bewohnten Gebäuden sollen in Zukunft wie Anlagen auf Freiflächen vergütet werden.
Die Linke hat dazu ebenfalls einen Antrag mit dem Titel "Mut zum Aufbruch ins solare Zeitalter" (17/8892) eingebracht, der zusammen mit dem Regierungsentwurf beraten und anschließend an den Umweltausschuss überwiesen wird. (as)