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Alle fünf Bundestagsfraktionen wollen mit einer Reform des Transplantationsgesetzes dafür sorgen, dass mehr Menschen in Deutschland ihre Bereitschaft zur Organspende erklären. Kernpunkt eines fraktionsübergreifend von 222 Abgeordneten eingebrachten Gesetzentwurfs (17/9030), der am Donnerstag, 22. März 2012, zusammen mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes (17/7376) ab 9 Uhr erstmals im Bundestag debattiert wird, ist die Einführung einer sogenannten Entscheidungslösung. Vorgesehen ist, dass jede Fraktion zunächst ein Rederecht von zehn Minuten hat. Daran soll sich bis gegen 11.10 Uhr eine 75-minütige Debatte anschließen.
Gesetzliche und private Krankenkassen sollen nach dem Willen der Parlamentarier ihre Versicherten über 16 Jahren schriftlich auffordern, „freiwillig eine Entscheidung zur Organspende abzugeben“. Festgeschrieben werden soll zudem eine erweiterte Verpflichtung der Krankenversicherungen, über das Thema Organspende zu informieren. Bei der Ausgabe neuer Pässe, Personalausweise und Führerscheine sollen auch die zuständigen Behörden Aufklärungsunterlagen zur Organspende aushändigen.
In einer ersten Stufe würden die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten mit den Informationen Organspendeausweise aus Papier zur Verfügung zu stellen. Ziel sei es, heißt es in dem Entwurf, „dass in einer zweiten Stufe die Versicherten für die Dokumentation der Erklärung zur Organ- und Gewebespende auf der elektronischen Gesundheitskarte auch die Unterstützung der Krankenkassen in Anspruch nehmen können“. Die Gesellschaft für Telematik solle daher beauftragt werden, entsprechende Verfahren zu entwickeln.
Dem Entwurf zufolge stehen derzeit in Deutschland etwa 12.000 Menschen auf den Wartelisten für eine Organtransplantation. Mit der vorgeschlagenen „Entscheidungslösung“ soll den Fraktionen zufolge „der bestehende Abstand zwischen der hohen Organspendebereitschaft in der Bevölkerung (rund 75 Prozent) und dem tatsächlich dokumentierten Willen zur Organspende (rund 25 Prozent) verringert werden, ohne die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen durch eine Erklärungspflicht einzuschränken“. Mit der nun geplanten Neuregelung solle mehr Menschen die Chance gegeben werden, „ein lebensrettendes Organ erhalten zu können“, schreiben die Fraktionen.
Zurzeit gilt in Deutschland die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung. Das heißt, eine Organentnahme ist nur mit Einwilligung des Spenders oder, sofern diese nicht vorliegt, mit Einwilligung der nächsten Angehörigen im Falle des Hirntodes zulässig.
Mit dem Entwurf soll das Transplantationsgesetz insoweit konkretisiert werden, „als ausdrücklich auf das Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen für den Fall hingewiesen wird, dass keine Erklärung zur postmortalen Organ- und Gewebespende zu Lebzeiten abgegeben wird“. Damit solle „die Konsequenz eines Unterlassens der Abgabe einer Erklärung zur postmortalen Organ- und Gewebespende zu Lebzeiten für die nächsten Angehörigen im Todesfall klarer herausgestellt werden“, heißt es zur Begründung.
Ferner soll auch die Aufklärung über das Verhältnis einer Organspendeerklärung zu einer möglichen Patientenverfügung konkretisiert werden. Dabei geht es etwa um eine mögliche Festlegung, dass eine erklärte Spendebereitschaft Vorrang haben soll, „wenn für eine mögliche postmortale Organ- und Gewebespende ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, die durch die Patientenverfügung ausgeschlossen werden“. (mpi)