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Eigentlich waren die Bilder nur für ausgewählte Freunde gedacht. Ein falscher Klick oder auch ein Versehen des Webseitenbetreibers, und schon sind die Fotos für jeden zugänglich. Mit möglicherweise gravierenden Folgen: Immer mehr Arbeitgeber recherchieren auch im Internet über Jobbewerber. Da macht das "lustige" Foto mit dem verwirrten Blick und den vier Flaschen Rum keinen guten Eindruck. Dieses wieder durch den Betreiber der "Sozialen Netzwerk-Seite" im Internet löschen zu lassen, kann dann schon mal dauern. Völlig unklar bleibt, was schlussendlich damit passiert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich nicht zuletzt angesichts solcher Fälle für eine Stärkung von Datenschutz und Verbraucherschutz in sozialen Netzwerken im Internet stark. Über einen dazu vorgelegten Antrag (17/8161) stimmt der Bundestag am Freitag, 30. März 2012, nach 45-minütiger Aussprache ab10.40 Uhr ab. Der Innenausschuss hat empfohlen, die Vorlage abzulehnen (17/9198).
Gefordert wird darin unter anderem, im Rahmen einer gesonderten gesetzlichen Regelung zum Beschäftigtendatenschutz Bewerberrecherchen der Arbeitgeber grundsätzlich zu untersagen, soweit es sich um überwiegend zu privaten Zwecken genutzte soziale Netzwerke handelt.
Außerdem plädiert die Fraktion für besondere Schutzvorkehrungen, um die Persönlichkeitsrechte Minderjähriger zu gewährleisten. Die Gestaltung von Werbung auf den Seiten sozialer Netzwerke, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, müsse so reguliert werden, dass unlautere Aufforderungen und Darstellungsformen untersagt werden.
Eine grundsätzliche Forderung an die Bundesregierung lautet zudem, die "allgemein mit dem Internet verbundenen, vielfältigen Rechtsunsicherheiten im Datenschutzrecht zu beseitigen" und sich auf europäischer Ebene im Rahmen der angekündigten Reform des EU-Datenschutzrechts "für eine umfassende Neuregelung mit dem Ziel der Verwirklichung eines hohen Schutzniveaus" einzusetzen.
Unabhängig davon solle die Regierung bereits jetzt die "bestehenden bundesdeutschen datenschutzrechtlichen Vorgaben" präzisieren. Dies gilt der Vorlage zufolge unter anderem im Hinblick auf das Recht der Nutzer auf Löschung der von ihnen eingestellten Daten. Auch sollen laut Antrag Verträge nicht davon abhängig gemacht werden dürfen, dass die Betroffenen "umfänglich in die Verarbeitung ihrer Daten unter anderem zu Werbezwecken oder zur Profilbildung einwilligen".
Während der 90-minütigen Debatte diskutieren die Abgeordneten noch zwei weitere Anträge der Grünen-Fraktion. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die völlige Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten garantiert (17/6345). Eine dritte Vorlage der Fraktion spricht sich für die Unterstützung der EU-Datenschutzreform (1/9166) aus.
In der Frage der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten bezieht sich die Fraktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2010. Das Gericht hatte klargestellt, dass die Datenschutzkontrolle ohne "unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme des Bundes oder der Länder" erfolgen müsse. Durch die Regelungen in Deutschland lasse es sich aber nicht ausschließen, dass "die Aufsichtsstellen, die Teil der allgemeinen Staatsverwaltung und damit der Regierung des jeweiligen Landes unterstellt sind, nicht zu objektivem Vorgehen in der Lage sind, wenn sie die Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten auslegen und anwenden".
Für die Grünen ergibt sich daraus die Forderung, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte die vollständige Personalhoheit über seine Mitarbeiter erlangen und von der Dienstaufsicht durch den Bundesinnenminister oder anderer Regierungsbehörden befreit werden muss. Auch sollen er und seine Behörde keiner Rechts- und Fachaufsicht unterliegen.
Laut Antrag soll er zudem auch für die Bereiche der Post- und Telekommunikation "wirksame Einwirkungsbefugnisse" erhalten, "insbesondere die Befugnisse, Anordnungen zu treffen, unzulässige Datenverarbeitungen zu untersagen, Bußgelder zu verhängen und betriebliche Datenschutzbeauftrage abzuberufen". Die finanzielle Unabhängigkeit seines Amtes "und damit eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung des Bundesbeauftragten für eine effektive Wahrnehmung seiner wachsenden Kontrollaufgaben" solle gesetzlich abgesichert werden, heißt es in der Vorlage weiter. (hau)