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Bündnis 90/Die Grünen wollen im Grundgesetz ein "Informationszugangsgrundrecht" verankern. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf (17/9724) zur Änderung des Artikels fünf des Grundgesetzes (Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft) vorgelegt, über den der Bundestag am Freitag, 25. Mai 2012, in erster Lesung 45 Minuten lang beraten wird. Konkret wollen die Grünen einen neuen Absatz 2a in den Artikel einfügen, der lautet: "Jeder hat das Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen sowie zu Informationen nicht öffentlicher Stellen, soweit diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Der Zugang zu Informationen sonstiger nichtöffentlicher Stellen ist zu gewährleisten, soweit dies, insbesondere zum Schutz der Verbraucher oder der natürlichen Lebensgrundlagen, den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit dient. Das Nähere wird bundesgesetzlich geregelt."
Zur Begründung heißt es, bisher gewähre das Grundgesetz lediglich ein Abwehrrecht gegen die Beeinträchtigung des Zugangs zu allgemein zugänglichen Informationsquellen. Es begründe jedoch keinen Anspruch auf Zugang zu und Offenlegung von Informationen, sondern schütze lediglich davor, dass der Zugang zu denjenigen Informationen verwehrt wird, die ohnehin technisch geeignet und rechtlich dazu bestimmt sind, allgemein zugänglich zu sein.
Die Verankerung von Grundrechten des Informationszugangs in der Verfassung sei nicht neu, heißt es weiter. So seien das Prinzip der Öffentlichkeit von amtlichen Dokumenten und individuelle Informationsgrundrechte in den Verfassungen Belgiens, Finnlands und Schwedens verankert. Darüber hinaus enthielten viele europäische Verfassungen Grundrechte auf Zugang zu Umweltinformationen.
Die Einführung eines Grundrechts auf Informationszugang würde nach Ansicht der Fraktion einen deutlichen Impuls für die "notwendige Reform von Informationszugangsregelungen" geben. Das neue Grundrecht auf Zugang zu Informationen würde daher nicht nur die Informationszugangsrechte der Einzelnen verstärken, sondern auch die staatliche Vorsorgeverpflichtung, betonen die Abgeordneten.
Das Grundrechte verliehe ein Recht auf Informationszugang vor allem auch gegenüber solchen Privatpersonen und Unternehmen, die eine faktische Machtposition innehaben, etwa als Anbieter von unverzichtbaren Grundnahrungsmitteln oder durch das Betreiben von Industrieanlagen, deren Auswirkungen auf die Umwelt für den Einzelnen nicht überprüfbar seien, schreiben die Grünen. (vom)