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Jugendliche Straftäter, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden, können künftig zur Abschreckung für bis zu vier Wochen lang inhaftiert werden (sogenannter Warnschussarrest). Der Knast auf Probe soll sie wie ein Warnschuss abschrecken. Einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten (17/9389) hat der Bundestag am Donnerstag, 14. Juni 2012, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet. Zudem debattierten die Abgeordneten in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung" (17/9874).Der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Dr. Max Stadler (FDP), warb im Plenum um die Zustimmung der Abgeordneten.
Er betonte, dass der Vollzug der Sicherheitsverwahrung verfassungs- und menschenrechtskonform ausgestaltet werden müsse. "Und genau dies leistet unser Entwurf", so Stadler.
Er führte den Abgeordneten vor Augen, dass das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit und verfassungsrechtliche Vorgaben zur Anordnung von Sicherheitsverwahrung sowie deren rechtsstaatliche Ausgestaltung zusammengeführt werden müssen und sagte, dass dies im Regierungsentwurf "in überzeugender Weise" gelungen sei. Stadler bat um breite Unterstützung für die Regierungsvorlage.
In der einstündigen Plenardebatte kritisierte die SPD-Abgeordnete Christine Lambrecht am Regierungsentwurf, es werde darin nicht festgehalten, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung ausschließlich auf schwerste Straftaten wie Mord und Vergewaltigung anzuwenden sei.
Lambrecht gab zu bedenken, dass auch für Landfriedensbruch oder etwa Verkehrsdelikte die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden könnte.
Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) betonte darauf hin, dass es "ein schwieriges Thema" sei und sich die Regierungskoalition weiterhin "kritisch und kontrovers" damit auseinandersetzen werde, um auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren.
Hinsichtlich des Warnschussarrests sagte sie, durch diesen werde das Jugendstrafrecht " flexibler"; es handele sich um ein "zusätzliches Instrument" der Richter.
Die Linken-Abgeordnete Halina Wawzyniak warf die Frage auf, warum zwei so unterschiedliche Themen in einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst und behandelt werden. Das sei "Stammtischpolitik", warf sie den Koalitionsfraktionen vor.
Die Thematik der Sicherungsverwahrung müsse versachlicht werden. Deshalb schlage ihre Fraktion die Einsetzung einer Expertenkommission vor.
Der Grünen-Politiker Jerzy Montag forderte eine "kritische Auseinandersetzung" mit dem Abstandsgebot der Sicherungsverwahrung. Den Warnschussarrest hingegen lehnte er konsequent ab: "Es gibt eine kriminologische Ansteckungsgefahr bei Jugendlichen", erklärte er.
Je höher die Strafe, desto höher Ansteckungsgefahr und Rückfallquote. Deshalb, argumentierte Montag, müsse die Jugendkriminalität mittels eines milden Jugendstrafrechts gesenkt werden.
Die Koalition hatte die Neuordnung der Sicherungsverwahrung mit folgender Argumentation beschlossen: Obwohl 2002 die vorbehaltene und 2004 die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Deutschland eingeführt worden seien, könne "es in besonderen Konstellationen dazu kommen, dass die Anordnung der Sicherungsverwahrung ausscheidet", obgleich sie angebracht wäre.
Das zeigten aktuelle Gerichtsentscheidungen. "Ziel ist die Schaffung eines Systems, das einen angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern ermöglicht, dabei aber die rechtsstaatlichen Anforderungen an dieses ,letzte Mittel der Kriminalpolitik’ wahrt", schrieben die Koalitionsfraktionen. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. (ver)