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Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Juni 2012, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Nachtragshaushalt 2012 (17/9040, 17/9649) in geänderter Fassung zugestimmt. Für den Entwurf stimmten auf Eempfehlung des Haushaltsausschusses (17/9650, 17/9651) in namentlicher Abstimmung 300 Abgeordnete; 254 Parlamentarier votierten dagegen. Es gab eine Enthaltung. Damit soll sich die Neuverschuldung in diesem Jahr von bisher eingeplanten 26,1 Milliarden Euro um 6 Milliarden Euro auf 32,1 Milliarden Euro erhöhen. Der Nachtraghaushalt wurde vor allem wegen den deutschen Zahlungen an das Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) notwendig, der am 1. Juli in Kraft treten soll. Dazu haben die europäischen Staats- und Regierungschefs am 20. Februar 2012 einen Vertrag unterzeichnet, dem der Deutsche Bundestag noch zustimmen muss.
Beim ESM sind Bareinlagen von 80 Milliarden Euro eingeplant. Der deutsche Anteil daran beträgt insgesamt 21,7 Milliarden Euro; davon sind in diesem Jahr rund 8,7 Milliarden Euro fällig. Im Regierungsentwurf zum Nachtragsetat war noch vorgesehen, die Neuverschuldung 2012 um diese 8,7 Milliarden Euro zu erhöhen. Wegen den unerwartet hohen Steuereinnahmen konnte der Haushaltsausschuss in seinen Beratungen jedoch eine geringere Erhöhung der Kreditaufnahme beschließen. Laut Bundesregierung unterschreitet auch die erhöhte Nettokreditaufnahme die Neuverschuldungsgrenze der Schuldenbremse.
Für den Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Steffen Kampeter (CDU), setzt auch dieser Nachtragshaushalt die Regierungspolitik der "wachstumsfreundlichen Konsolidierung" fort. Es handele sich um einen Haushalt von "Maß und Mitte", der einen wichtige Beitrag zu Stabilität in Europa leiste. "Wir stehen zu unserer Verantwortung in Europa", betonte er.
Dem stimmten die Sprecher der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu. Der CSU-Abgeordnete Bartholomäus Kalb wies darauf hin, dass es bei dem Nachtragsetat letztendlich darum gehe, die ersten Tranchen der Bareinzahlungen für den ESM bereitzustellen. Dadurch werde das Vertrauen sowohl in Deutschland als auch in Europa in den Euro stabilisiert.
Otto Fricke (FDP) betonte, dass Deutschland nur dann bereit sei, Europa zu stabilisieren, wenn auch die anderen Länder bereit seien, etwas zu tun.
Für die Sprecher der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurde mit dem Nachtragsetat die Chance vertan, die Fehler der bisherigen Haushaltsführung zu ändern. So wies Carsten Schneider darauf hin, dass die Neuverschuldung in diesem Jahr gegenüber 2011 von 17 Milliarden Euro auf 32,1 Milliarden Euro steigen solle. "Dies ist ein Offenbarungseid", sagte der haushaltspolitische Sprecher der SPD.
Die Regierung sei in der Finanzpolitik "kläglich" gescheitert. Vor dem Hintergrund steigender Steuereinnahmen und weniger Zahlungen für den Arbeitsmarkt und für die Zinsen hätten die Schulden abgebaut werden müssen, sagte er.
Die haushaltspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Gesine Lötzsch, betonte, dass ihre Fraktion grundsätzlich gegen den ESM und den Fiskalpakt sei. Damit würden die Probleme nicht gelöst. Die Kürzungen hätten verheerende Auswirkungen auf die Menschen. Sie hielt vielmehr ein europäisches Konjunkturprogramm für notwendig. Zur Finanzierung könnte die Finanztransaktionssteuer und eine Vermögensteuer herangezogen werden.
Auch Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass keine Schulden abgebaut wurden. Er schlug vor allem vor, klimafeindliche Subventionen zu streichen.
Der Bundestag lehnte einen Änderungsantrag der Linksfraktion (17/9960) und Entschließungsanträge der SPD (17/9961), der Linksfraktion (17/9962) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/9963) zum Nachtragshaushalt ab.
Ebenso abgelehnt wurde auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (17/9911) ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8919) mit der Forderung, den Nachtragshaushalt nicht nur zur Finanzierung des dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu nutzen, sondern auch für eine "solide" Finanzierung der Energiewende. (mik)
zu Nachtragshaushaltsgesetz 2012
17/9040, 17/9649
vorläufiges Ergebnis
Ja: 300
Nein: 254
Enth.: 1
Gesetzentwurf angenommen