Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv > Wissenschaftsfreiheitsgesetz
Das deutsche Wissenschaftssystem muss sich immer mehr dem internationalen Wettbewerb stellen. Weltweit haben sich die Ausgaben für Forschung und Innovation seit 1997 verdoppelt. Immer mehr Staaten erkennen, dass Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und Wohlstand sind. Mittlerweile besteht weltweit Konkurrenz um wissenschaftliche Spitzenkräfte, zukunftsweisende Forschungsprojekte und Infrastrukturen, aber auch um neue Maßstäbe für erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten.
Um sich mit ihren Stärken auch in Zukunft an der Weltspitze zu positionieren, braucht die Wissenschaft in Deutschland forschungsfreundliche Bedingungen: mehr Selbstständigkeit, Flexibilität und eigene Verantwortung. Dies ist das zentrale Anliegen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen, kurz Wissenschaftsfreiheitsgesetz (17/10037), der am Freitag, 29. Juni 2012, ab 10.35 Uhr 75 Minuten lang in erster Lesung beraten wird.
Mit dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbarten Wissenschaftsfreiheitsgesetz sollen in der Phase II der Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz" die Maßnahmen bedarfsgerecht ausgebaut und verfestigt werden, wie es in dem Entwurf heißt. Schnelle Reaktions- und Steuerungsfähigkeit seien Grundvoraussetzungen für erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten. Die Wissenschaftseinrichtungen brauchten daher mehr Eigenverantwortung und kurze Entscheidungswege.
Der Entwurf schafft nach Ansicht der Bundesregierung die Grundlage dafür, dass in den Bereichen Haushalt, Personal, Beteiligungen und Bauverfahren eine größtmögliche Autonomie für die Wissenschaftseinrichtungen verankert wird und damit wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen auf gesetzlicher Grundlage geschaffen werden können. (rol)