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Der Bundestag hat einer Novelle des Arzneimittelrechts mit den Stimmen der Koalition zugestimmt. Darin werden hauptsächlich zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Die Koalition hat den Gesetzentwurf der Regierung (17/9341) in verschiedenen Punkten geändert. Das Ergebnis stößt bei der Opposition in einigen Punkten auf Kritik, aber auch auf Zustimmung. Einen Antrag der Linksfraktion, den Medikamentenhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu beschränken (17/9556), lehnten die Parlamentarier am Donnerstag, 28. Juni 2012, ab.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), betonte, mit der Novelle stärke man die Arzneimittelsicherheit und den Schutz vor gefälschten Arzneimitteln. Es sei wichtig, dass man in der ambulanten Palliativversorgung die Möglichkeit geschaffen habe, dass Ärzte schwerstkranken Patienten in Ausnahmefällen Betäubungsmittel überlassen können.
Als weiteren positiven Punkt hob Flach hervor, dass die zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen ausgehandelten Preise für neue Medikamente öffentlich bleiben sollen. Man behalte den "Kurs den AMNOG", also des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes, bei und sichere damit den Innovationsstandort Deutschland. Gegen die Forderung der Linken, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu verbieten, gebe es dagegen "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken". Zu begrüßen sei, dass es künftig gleiche Wettbewerbsbedingungen für deutsche und ausländische Versandapotheken gebe.
Auch der CSU-Gesundheitsexperte Johannes Singhammer schloss sich dem Lob an. Das Gesetz stehe im Zusammenhang mit dem AMNOG, damit sei eine "Punktlandung auf der Zielmarke der Sparsamkeit" gelungen. Man nehme erfreut zur Kenntnis, dass die gesetzliche Krankenversicherung im ersten Quartal 2012 einen Überschuss von 1,5 Milliarden Euro verzeichne und Kassen und Gesundheitsfonds insgesamt Rücklagen von fast 20 Milliarden Euro hätten.
Keine der bisherigen Sparmaßnahmen werde eingeschränkt oder aufgehoben. Für die FDP sagte Heinz Lanfermann, er sei sehr zufrieden, dass man über ein so umfangreiches Gesetz abstimmen könne — es gebe viel zu tun, und der Gesundheitsausschuss und das Ministerium seien "so mit das Fleißigste, was diese Bundesregierung vorweisen kann".
Die Oppositionsfraktionen begrüßten einhellig die Neuregelungen in der Palliativversorgung. So stellte für die SPD die Gesundheitsexpertin Marlies Volkmer fest, die Bundesregierung könne froh sein, dass die Koalition so viele Änderungen in das Gesetz eingefügt habe. Positiv sei auch, dass sich die SPD gegen die Pläne der Koalition und der Pharmaindustrie habe durchsetzen können, die Preise neuer Arzneimittel zu verheimlichen.
Dennoch habe das Gesetz noch "viele Mängel", die nicht im Interesse der Patienten seien. Es sei etwa bedauerlich, nicht dafür gesorgt zu haben, dass alle Arzneimittel nach den Vorgaben der EU-Behindertenrechtskonvention gekennzeichnet werden müssten.
Dr. Martina Bunge, gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, bemängelte, es sei "unverständlich", dass die Koalition nichts unternommen habe, um die wichtigen Werbebeschränkungen für rezeptfreie Arzneimittel zu erhalten. Hier sei das deutsche Gesetz "klar besser" gewesen als die EU-Richtlinie. Nun öffne das Gesetz Tür und Tor zur Desinformation der Patienten; dies diene der Umsatzmaximierung. Ihre Fraktion werde das "auf keinen Fall mittragen".
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Birgitt Bender, warnte, die Koalition werde die Regelungen zur Ausweitung der Arzneimittelpreisverordnung möglicherweise "bedauern": Es sei zu erwarten, dass die europäischen Verantwortlichen dagegen "mit einiger Aussicht auf Erfolg" klagen würden. Es entstehe hier der Eindruck, dass die Koalition vor allem den "hiesigen Apothekerinnen und Apothekern einen Gefallen tun wollte". (suk)