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Im Bundestag geht es am Freitag, 19. Oktober 2012, um die Verbesserung der steuerlichen Förderung der Altersvorsorge und um einen besseren Verbraucherschutz bei den Anlageprodukten. Dazu werden die Abgeordneten eine Stunde lang in erster Lesung den von CDU/CSU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (17/10818) voraussichtlich ab 12.05 Uhr eine Stunde lang beraten.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Entwurf sieht für die Basisversorgung im Alter eine Erhöhung der steuerlichen Förderhöchstgrenze von 20.000 auf 24.000 Euro vor. Diese Anhebung des bisherigen Abzugsvolumens für Beiträge zugunsten der gesetzlichen Rentenversicherung, Knappschaft, berufsständischen Versorgung, landwirtschaftlichen Alterskasse und privater Basisrenten schaffe Spielräume für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge, schreiben die Fraktionen in dem Gesetzentwurf. Außerdem werde der Spielraum zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder verminderten Erwerbsfähigkeit verbessert.
Bei der Altersvorsorge in Form selbst genutzten Wohneigentums ("Wohn-Riester") sieht der Entwurf Vereinfachungen bei der Entnahme von gefördertem Altersvorsorgekapital vor. So soll die jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase möglich sein. In die Eigenheim-Rentenförderung soll künftig auch der Umbau zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung einbezogen werden.
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes schreibt der Gesetzentwurf die Einführung von Produktinformationsblättern vor. Dies werde dazu führen, "das die staatlich geförderten Produkte vom Verbraucher als nicht mehr so komplex eingestuft werden", schreiben die Fraktionen.
Derzeit fühlten sich viele Verbraucher wegen der Unterschiedlichkeit der Produkte und Kostenmodelle überfordert. So gebe es zum Beispiel bei der Riester-Rente klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne, Bausparverträge sowie Sparpläne mit Genossenschaftsanteilen. Ein einheitliches Informationsblatt für alle Produktgruppen der staatlich geförderten Altersvorsorge soll die Produkte vergleichbarer machen. Im Anschluss an die Debatte soll der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. (hle/11.10.2012)