10. Änderung des Betreuungsrechts nach Art. 14 der UN-BRK
10.Änderung des Betreuungsrechts nach Art. 14 der UN-BRK68
Grafik 22: _Pic143/69
Grafik 23: _Pic146/Impressionen aus den Arbeitsgruppen70
Prioritäten der AG-Leitung Barrierefreiheit in den neuen Medien, insbesondere im Internet vermehrte Anwendung der Leichten Sprache Inklusion auf möglichst vielen Ebenen und in möglichst vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, insbesondere in Bezug auf Kultur und MedienThemenwünsche der Teilnehmer Barrierefreiheit in den klassischen und neuen Medien unter Berücksichtigung moderner technischer Möglichkeiten Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen und im öffentlichen Raum sowie öffentlichen Diensten Einbeziehung des Kriteriums der Barrierefreiheit in die Fördermodalitäten der öffentlichen Hand (z.B. Filmförderung, Finanzierung des kulturellen Angebots, öffentlich-rechtlicher Rundfunk und öffentliche Dienste u.a.) Umsetzung und Weiterentwicklung der UNBehindertenrechtskonvention, des Nationalen Aktionsplans und weiterer Regelungen z.B. Barrierefreie Informationstechnikverordnung 2.0 (BITV 2.0) Beispielgebende Rolle des Deutschen Bundestages als Institution (Gebäude, Dienstleistungen inklusive Medienangebot und Öffentlichkeitsarbeit) Bessere Beteiligung von Behinderten in den Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und in Bezug auf das Programm, im Sinne des Aufgreifens von Themen, die Behinderte betreffen in den Sendungen, der Berücksichtigung behindertengerechter Ausstrahlungsmodalitäten technischer Art und bei der Finanzierung (Rundfunkgebühren)Ergebnisse der Arbeitsgruppe 9 Kultur und MedienBerichterstatterin: Ursula Wallbrecher71
Moderne Infrastruktur (Breitbandinternetanschlüsse auch in ländlichen Gebieten, Digitalisierung von Kulturgut), um die Teilhabe der Behinderten an medialen und kulturellen Angeboten zu erhöhenGang der DebatteAm Anfang haben wir uns drei Themen gesetzt: