Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv > 20. bis 23. November 2012
Der Bundestag hat in seinen Beratungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (17/10200, 17/10202) und zu weiteren Tagesordnungspunkten von Dienstag, 20. November, bis Freitag, 23. November 2012, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz beschlossen: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 23. November den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (17/11138) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/11586) angenommen. Damit wird der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) befristet bis Ende 2014 für neue Anträge von Banken geöffnet. Künftige Verluste aus Maßnahmen des SoFFin werden aus dem Restrukturierungsfonds ausgeglichen, der wiederum aus der von den Banken zu entrichtenden Bankenabgabe gespeist wird. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann über 2012 hinaus von den Banken verlangen, dass sie zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der SPD (17/11605) ab, wonach Entscheidungen des Bundesfinanzministeriums von der Zustimmung des parlamentarischen Finanzmarktgremiums abhängig gemacht werden sollten. Bei Enthaltung der Linksfraktion scheiterte die SPD auch mit einem Entschließungsantrag (17/11606), in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde sicherzustellen, dass die Bankenabgabe den Risikogehalt der Forderungen einer Bank angemessen berücksichtigt.
Haushaltsgesetz 2013: Mit 312 Ja-Stimmen bei 258 Nein-Stimmen hat der Bundestag am 23. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (17/10200, 17/10202) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/10824, 17/10825) angenommen. Damit kann der Bund im kommenden Jahr 302 Milliarden Euro ausgeben, das sind 200 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen und 9,6 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. In zweiter Beratung abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der Linksfraktion (17/11563), den Bundesbehörden zu untersagen, Personen zu beschäftigen, die gleichzeitig für einen Verband oder für ein Unternehmen mit nichtstaatlichen Anteilseignern tätig sind. In dritter Beratung lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der SPD, acht Entschließungsanträge der Linksfraktion und fünf Entschließungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen ab. Die SPD hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das SPD-Finanzierungskonzept "Nationaler Pakt für Bildung und Entschuldung" umzusetzen (17/11601). Die Linke forderte in einem Entschließungsantrag zum Etat des Bundeskanzleramtes 817/11564) unter anderem, durch eine grundlegende Revision der EU-Verträge einen Neustart zu einem demokratischen, sozialen, ökologischen und friedlichen Europa einzuleiten. In einem Entschließungsantrag zum Etat des Bundesinnenministeriums (17/11566) verlangte sie unter anderem, die Mittelaufstockung beim Bundesamt für Verfassungsschutz um 17,57 Millionen Euro zu streichen. In einem Entschließungsantrag zum Etat des Bundesverkehrs- und -bauministeriums (17/11567) trat die Fraktion dafür ein, die Mittel zur Entlastung der Wohnungsunternehmen für die Wohnraumversorgung durch kommunale Wohnungsunternehmen einzusetzen. In einem Entschließungsantrag zum Etat des Bundesverteidigungsministeriums (17/11569) forderte Die Linke unter anderem, die Auslandseinsätze der Bundeswehr zu beenden und sich an keinen neuen Auslandseinsätzen zu beteiligen. In einem Entschließungsantrag zum Etat des Bundesentwicklungsministeriums (17/11572) forderte die Fraktion unter anderem, den Etat um 2,15 Milliarden Euro und die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre um 2,05 Milliarden Euro aufzustocken. In einem Entschließungsantrag zum Etat des Bundesbildungs- und -forschungsministeriums (17/11573) verlangte Die Linke unter anderem, im Bundeshaushalt den Bildungsausgaben deutliche Priorität einzuräumen. Schließlich trat die Fraktion in zwei Entschließungsanträgen zum Haushaltsgesetz 2013 (17/11602, 17/11603) unter anderem dafür ein, die Mittel für die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus aufzustocken und ein Zukunftsprogramm aufzulegen, durch das zum Beispiel der Kitaausbau mit 3,6 Milliarden Euro gefördert werden sollte. Die Grünen forderten in einem Entschließungsantrag zum Etat des Bundeskanzleramtes (17/11565) unter anderem, einen von allen Fraktionen außer der Linken getragenen "Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung" im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen der EU bis 2020 umzusetzen. In einem Entschließungsantrag zum Etat des Bundesverkehrs- und –bauministeriums (17/11568) drangen die Grünen unter anderem darauf, keine Mittel für den Weiterbau der Autobahn A 100 in Berlin in den Straßenbauplan einzustellen. In einem Entschließungsantrag zum Etat des Bundesumweltministeriums (17/11570) forderte die Fraktion unter anderem, eine Energieeffizienzoffensive zu starten und eine ökologische Verkehrswende herbeizuführen. In einem Entschließungsantrag zum Etat des Bundesfamilienministeriums (17/11571) verlangten die Grünen, das Betreuungsgeld abzuschaffen und die dafür vorgesehenen Mittel in den Kitaausbau zu investieren. Schließlich plädierte die Fraktion in einem Entschließungsantrag zum Haushaltsgesetz 2013 (17/11604) unter anderem dafür, den Haushalt durch Ausgabenkürzungen, Subventionsabbau und Einnahmeverbesserungen deutlich zu entlasten und die "ökologische und soziale Schieflage" durch verschiedene Maßnahmen zu bekämpfen.
Finanzplan des Bundes 2012 bis 2016: Einstimmig hat der Bundestag am 23. November den Finanzplan des Bundes 2012 bis 2016 (17/10201) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10826) zur Kenntnis genommen. Vorgesehen sind für 2012 Einnahmen und Ausgaben von 311,6 Milliarden Euro, für 2013 302 Milliarden Euro, für 2014 302,9 Milliarden Euro, für 2015 303,3 Milliarden Euro und für 2016 309,9 Milliarden Euro.
Allgemeine Finanzverwaltung: Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 23. November dem Einzelplan 60 des Bundeshaushalts 2013 (Allgemeine Finanzverwaltung) in zweiter Beratung auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10822) zugestimmt. Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der Linksfraktion (17/11561) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/11562). Die Linke hatte gefordert, 61 Milliarden Euro mehr an Steuereinnahmen einzuplanen und dafür mehrere Steuerarten zu erhöhen und neu einzuführen. Die Grünen hatten verlangt, als Ausgleich für den Kohlendioxidausstoß bei Dienstfahrten der Bundesregierung und des Bundestages 4,2 Millionen Euro zur "Klimaneutralisierung" in den Einzelplan aufzunehmen.
Bundesschuld: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 23. November dem Einzelplan 32 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesschuld) in zweiter Beratung auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10821) zugestimmt. Der Einzelplan sieht Ausgaben von 32,98 Milliarden Euro vor, das sind 443,8 Millionen Euro mehr als 2012 und 299,48 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 23. November dem Einzelplan 12 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) in zweiter Beratung auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10812, 17/10823) zugestimmt. Verkehrs- und Bauminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) kann damit im kommenden Jahr über 26,41 Milliarden Euro ausgeben, das sind 476,84 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr und 690,59 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen. Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der Linksfraktion (17/11557, 17/11558, 17/11559, 17/11560). Die Fraktion hatte sich darin gegen den Ausbau der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe und für die Sperrung der Mittel für die Bahn-Neubaustrecke Wendlingen-Ulm und für das Bahnhofsprojekt "Stuttgart 21" ausgesprochen. Außerdem sollten die Länder 700 Millionen Euro an Kompensationszahlungen wegen des Auslaufens der Bundesfinanzhilfen zur sozialen Wohnraumförderung erhalten.
Bundesministerium für Bildung und Forschung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 22. November den Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) in zweiter Beratung auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10823, 17/10824) angenommen. Bildung- und Forschungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan (CDU) kann damit im kommenden Jahr über rund 13,74 Milliarden Euro verfügen, das sind 799,13 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr und 11,75 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 22. November den Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) in zweiter Beratung auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10823, 17/10824) angenommen. Familienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) stehen damit im kommenden Jahr rund 6,88 Milliarden Euro zur Verfügung, das sind 488,47 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr und 246,07 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen. Mit 306 Nein-Stimmen bei 261 Ja-Stimmen lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der SPD (17/11548) ab, für Projekte gegen Rechtsextremismus zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 22 Millionen Euro für das Jahr 2014 vorzusehen. Gegen das Votum der Opposition wurde ein weiterer SPD-Änderungsantrag (17/11549) abgelehnt, 325 Millionen Euro für die Steigerung der Qualität frühkindlicher Bildung und den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren bereitzustellen. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Grünen und der Linksfraktion lehnte das Parlament einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11550) ab, 50 statt nur 29 Millionen Euro für Projekte gegen Rechtsextremismus auszugeben. Schließlich scheiterten die Grünen mit einem weiteren Änderungsantrag (17/11551), das Betreuungsgeld zu streichen. SPD und Linke unterstützten diesen Änderungsantrag.
Pflanzenöle in der Land- und Forstwirtschaft: Abgelehnt hat der Bundestag am 22. November mit der Koalitionsmehrheit einen Antrag der SPD-Fraktion (17/11552), die Wertschöpfung im ländlichen Raum abzusichern und die Erzeugung und den Einsatz reiner Pflanzenöle in der Land- und Forstwirtschaft auszubauen. Darin hatte die SPD gefordert, die Agrardieselvergütung nach dem Energiesteuergesetz abzuschaffen und im Rahmen eines Bundesprogramms "Nachhaltige Landwirtschaft" und aus Mitteln des Landwirtschaftsministeriums ein dreijähriges Markteinführungsprogramm für Traktoren und sonstige Landmaschinen zu finanzieren, die mit reinen Pflanzenölen betrieben werden können.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 22. November Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 494 bis 498 übernommen (17/11358, 17/11359, 17/11360, 17/11361, 17/11362).
Ballastwasser-Gesetz verabschiedet: Einstimmig hat der Bundestag am 22. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (17/11052) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/11433) angenommen. Das Übereinkommen fordert spätestens ab 2016 ein Ballastwasser-Management, das auf den bisher üblichen unkontrollierten Wasseraustausch bei Aufnahme und Ablassen von Ballastwasser verzichtet. Stattdessen muss das Ballastwasser an Bord jedes Schiffes vor der Einleitung ins Meer so behandelt werden, dass ein bestimmter Standard erreicht wird. Das Ballastwasser, das zur Stabilisierung von Schiffen dient, enthält Organismen, die die Schiffspassage überleben. Beispielsweise richtet der Schiffsbohrwurm an Nord- und Ostsee Schäden an Küstenschutzanlagen an, indem er heimische Hölzer zerfrisst.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Der Bundestag hat am 22. November den Einzelplan 11 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) in zweiter Beratung auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10811, 17/10823) angenommen. Arbeits- und Sozialministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) stehen damit im kommenden Jahr 119,23 Milliarden Euro zur Verfügung, das sind 491,14 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen und 6,9 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag gegen das Votum von SPD und Linksfraktion Änderungsanträge der SPD (17/11544, 17/11545) ab. Die SPD wollte die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf 5,5 Milliarden Euro aufstocken und mit 80 Millionen Euro den Bund an der "Modellerprobung einer Arbeitsversicherung" beteiligen. Nicht durchsetzen konnte sich die Linksfraktion mit einem Änderungsantrag (17/11546), zusätzliche 15 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II bereitzustellen. Mit der Mehrheit von Union, SPD und FDP lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der Grünen (17/11547) ab, den Hartz-IV-Regelsatz zum 1. Juli 2013 auf 420 Euro monatlich anzuheben.
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Der Bundestag hat am 22. November den Einzelplan 09 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) in zweiter Beratung auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10809, 17/10823) angenommen. Wirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) stehen damit im kommenden Jahr 6,12 Milliarden Euro zur Verfügung, das sind 60,45 Millionen Euro weniger als von der Bundesregierung vorgesehen und 11,18 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Bei Enthaltung der Grünen und mit den Stimmen von Union und FDP lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der SPD (17/11543) ab, die Mittel für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" aufzustocken.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Der Bundestag hat am 21. November dem Einzelplan 10 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) in zweiter Beratung auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10810, 17/10823) angenommen. Damit stehen Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) im kommenden Jahr rund 5,27 Milliarden Euro zur Verfügung, das sind neun Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf, jedoch 10,88 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. Der Bundestag lehnte Änderungsanträge der SPD (17/11533, 17/11534, 17/11535, 17/11536) und der Linksfraktion (17/11537) zum Etat ab. Die SPD hatte ein "Bundesprogramm Nachhaltige Landwirtschaft", ein "Bundesprogramm Tierhaltung und Tierschutz", ein "Bundesprogramm Verbraucherforschung", einen Sachverständigenrat für Verbraucherpolitik und die Einrichtung eines "Marktwächters Finanzen" bei der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz gefordert. Einen Finanzwächter und Finanz-TÜV hatte auch die Linksfraktion verlangt.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. November dem Einzelplan 23 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) in zweiter Beratung auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10819, 17/10823) zugestimmt. Damit stehen Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) im kommenden Jahr 6,3 Milliarden Euro zur Verfügung, das sind 124 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen und 86,47 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. Der Bundestag lehnte Änderungsanträge der SPD (17/11528, 17/11529, 17/11530), der Linksfraktion (17/11531) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/11532) ab. Für den Änderungsantrag der Grünen, wonach sich der Bundestag zur internationalen Zusage Deutschlands bekennen sollte, bis 2015 0,7 Prozent seines Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen, traten in namentlicher Abstimmung 251 Abgeordnete ein, 305 lehnten ihn ab. Fünf Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme. Die SPD setzte sich für mehr Mittel zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, für höhere Hilfen zum Umwelt- und Klimaschutz und zum Erhalt der Artenvielfalt ein. Sie wollte auch eine Milliarde Euro ausgeben, um dem Ziel näherzukommen, bis 2015 mindestens 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Entwicklungszusammenarbeit auszugeben. Die Linke forderte mehr Geld für den "Europäischen Zivilen Friedensdienst" und für den "Europäischen Entwicklungsfonds".
Bundesverteidigungsministerium: Der Bundestag hat am 21. November gegen das Votum der Opposition dem Einzelplan 14 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesministerium der Verteidigung) in zweiter Beratung auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10813, 17/10823) zugestimmt. Damit stehen Verteidigungsminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) im kommenden Jahr 33,26 Milliarden Euro zur Verfügung, das sind 25 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen, aber 1,39 Milliarden Euro mehr als noch in diesem Jahr.
Auswärtiges Amt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. November den Einzelplan 05 des Bundeshaushalts 2013 (Auswärtiges Amt) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10805, 17/10823) in zweiter Beratung angenommen. Damit kann Außenminister Dr. Guido Westerwelle (FDP) im kommenden Jahr über rund 3,49 Milliarden Euro verfügen, das sind 33,87 Millionen Euro mehr als von der Bundesregierung vorgesehen und 162,08 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Das Parlament lehnte gegen das Votum der Opposition einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11538) ab, die Mittel für den "Stabilitätspakt Afghanistan" der Bundesregierung um zehn Millionen Euro und damit auf das bisherige Niveau von 180,7 Millionen Euro anzuheben.
Bundeskanzleramt: Der Bundestag hat am 21. November in namentlicher Abstimmung den Einzelplan 04 des Bundeshaushalts 2013 (Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10804, 17/10823) in zweiter Beratung angenommen. 316 Abgeordnete stimmten für, 265 Abgeordnete gegen den Einzelplan. Danach stehen für Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und das Bundeskanzleramt im kommenden Jahr 2,05 Milliarden Euro zur Verfügung, das sind 101,45 Millionen Euro mehr als von der Bundesregierung vorgesehen und 91,12 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Das Parlament lehnte einen Änderungsantrag der Linksfraktion (17/11527) bei Enthaltung der Grünen und unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der SPD ab, die Förderung vor allem von kultureller Integration, Kooperation und Innovation über die Kulturstiftung des Bundes um fünf Millionen Euro auf 45,09 Millionen Euro aufzustocken.
Bundesgesundheitsministerium: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 20. November in zweiter Beratung den Einzelplan 15 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesgesundheitsministerium) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10814, 17/10823) angenommen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) kann damit im kommenden Jahr 11,99 Milliarden Euro ausgeben, das sind 502,35 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen und 2,5 Milliarden Euro weniger als noch in diesem Jahr. Der Bundestag lehnte Änderungsanträge der Linksfraktion (17/11511, 17/11512, 17/11515, 17/11516) ab, die 2,5 Milliarden Euro forderte, um den Investitionsstau in Krankenhäusern zu beseitigen, und eine Milliarde Euro, um einen "Fonds für Gesundheitsförderung und Prävention" einzurichten. 500 Millionen Euro sollten in die Förderung der nichtkommerziellen Pharma-Forschung fließen, und auch die Forschung auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs sollte nach dem Willen der Linken höher bezuschusst werden.
Bundesumweltministerium: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 20. November in zweiter Beratung den Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesumweltministerium) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10823, 17/10824) angenommen. Damit kann Umweltminister Peter Altmaier (CDU) im kommenden Jahr 1,64 Milliarden Euro ausgeben, das sind 1,15 Millionen Euro weniger als von der Bundesregierung vorgesehen, aber 53,57 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Der Bundestag lehnte Änderungsanträge der SPD (17/11524, 17/11525, 17/11526) und der Linksfraktion (17/11506, 17/11507, 17/11508, 17/11509, 17/11510) ab. Die SPD hatte mehr Geld für das Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien, für Investitionen zum Klimaschutz und der Artenvielfalt im Ausland und für die nationale Klimaschutzinitiative gefordert. Die Linke wollte bei den Zuschüssen zum Kauf von Partikelfiltern und zur Förderung erneuerbarer Energien aufstocken, einen neuen Energiesparfonds einrichten und finanzieren, den bei den Vereinten Nationen eingerichteten Yasuni Ishpingo Tambococha Tiputini Trust Fund (ITT) zugunsten des Urwaldes in Ecuador fördern und bei Ausgaben im Zusammenhang mit der Endlagersuche für Atommüll kürzen.
Bundesjustizministerium: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 20. November in zweiter Beratung den Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesjustizministerium) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10807, 17/10823) angenommen. Damit kann Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im kommenden Jahr 606,84 Millionen Euro ausgeben, das sind 11, 45 Millionen Euro mehr als von der Bundesregierung vorgesehen. Im Vergleich zu diesem Jahr erhöhen sich die Ausgaben um 98,58 Millionen Euro. Der Bundestag lehnte einen Änderungsantrag der SPD (17/11523) mit Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Grünen ab, den Zuschuss an die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in Wiesbaden um 80.000 Euro zu erhöhen.
Bundesverfassungsgericht: Einstimmig hat der Bundestag am 20. November in zweiter Beratung den Einzelplan 19 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesverfassungsgericht) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10823, 17/10824) angenommen. Dem Karlsruher Gericht stehen im kommenden Jahr damit 45,13 Millionen Euro zur Verfügung, das sind 15,18 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.
Bundesinnenministerium: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 20. November in zweiter Beratung den Einzelplan 06 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesinnenministerium) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10806, 17/10823) angenommen. Damit kann Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU) im kommenden Jahr 5,85 Milliarden Euro ausgeben, das sind 5,7 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen und 360,23 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der SPD (17/11519, 17/11520, 17/11521, 17/11522), der Linksfraktion (17/11505) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/11518). Die SPD wollte Mehrausgaben für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, für Integrationskurse, für die Förderung der Integration von Zuwanderern und für die Bundeszentrale für politische Bildung durchsetzen. Die Linke und die Grünen setzten sich für höhere Etatansätze für Integrationskurse, Integrationsförderung und Migrationsberatung ein.
Umsetzung des Fiskalvertrags beschlossen: Gegen das Votum von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 20. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Fiskalvertrags (17/10976, 17/11011) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/11504) angenommen. Deutschland hatte den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion am 2. März 2012 mit 24 anderen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Damit wird die zulässige Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von maximal 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Haushaltsgrundsätzegesetz festgeschrieben. Der Stabilitätsrat wird damit beauftragt, die Einhaltung der Obergrenze zu überwachen. Zur Unterstützung des Stabilitätsrates wird ein unabhängiger Beirat eingerichtet. Zudem wird im Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz geregelt, wie Sanktionszahlungen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. Danach übernimmt der Bund etwaige Sanktionszahlungen wegen Überschreitens der Defizitobergrenze bis einschließlich 2019 allein übernehmen, auch wenn die Länder für das Überschreiten verantwortlich sind. Außerdem verpflichtet sich der Bund, dem Sondervermögen zur Finanzierung der Errichtung von 30.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren einen zusätzlichen Beitrag in Höhe 580,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Haushaltsbegleitgesetz 2013 beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 20. November den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013 der Bundesregierung (17/10588, 17/10864) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/11477) angenommen. Damit entfällt die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung. Zugleich wird der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit aufgehoben, den sie in Höhe der Hälfte der jährlichen Aufwendungen für die Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende an den Bundeshaushalt zahlt. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der jährliche Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds 2013 einmalig um 2,5 Milliarden Euro auf 11,5 Milliarden Euro vermindert. Zugleich wird der allgemeine Bundeszuschuss an die allgemeine Rentenversicherung bis 2016 gesenkt: 2013 um eine Milliarden Euro und 2014 bis 2016 um jeweils 1,25 Milliarden Euro jährlich.
Zweiter Nachtragshaushalt für 2012 beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 20. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (17/10900, 17/10901) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/11290, 17/11291) beschlossen. Damit verringern sich die Gesamtausgaben des Bundes in diesem Jahr von bisher 312,7 Milliarden Euro auf 311,6 Milliarden Euro, das sind immer noch 5,8 Milliarden Euro mehr als 2011. Die Nettokreditaufnahme verringert sich um vier Milliarden Euro auf 28,1 Milliarden Euro. Das Familienministerium erhält zusätzlich 580,5 Millionen Euro zur Finanzierung von 30.000 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Die Ausgaben im Einzelplan der Bundesschuld verringern sich um 3,22 Milliarden Euro, im Gegenzug erhöhen sich die Ausgaben im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung um 1,54 Milliarden Euro.
Bundesfinanzministerium: Mit der Koalitionsmehrheit zugestimmt hat der Bundestag am 20. November in zweiter Beratung dem Einzelplan 08 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesfinanzministerium). Der Etat umfasst Ausgaben von 5,02 Milliarden Euro, dass sind 22,6 Millionen Euro mehr als von der Bundesregierung eingeplant (17/10808, 17/10823). In diesem Jahr stehen dem Finanzministerium 4,61 Milliarden Euro zur Verfügung.
Bundesrechnungshof: Der Bundestag hat am 20. November einstimmig in zweiter Beratung auch den Einzelplan 20 des Bundeshaushalts 2013 (Bundesrechnungshof) gebilligt (17/10823, 17/10824). Der Bonner Behörde stehen damit 132,85 Millionen Euro zur Verfügung, das sind 10,1 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.
Bundesrat: Dem unveränderten Etat des Bundesrates (Einzelplan 03) mit Ausgaben von 22,81 Millionen Euro stimmte der Bundestag am 20. November auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10823, 17/10824) in zweiter Beratung zu. Gegenüber 2012 steigen die Ausgaben um 1,07 Millionen Euro.
Deutscher Bundestag: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 20. November dem Einzelplan 02 des Bundeshaushalts 2013 (Deutscher Bundestag) in zweiter Beratung zugestimmt. Der Etat umfasst Ausgaben von 731,45 Millionen Euro, das sind 5,19 Millionen Euro mehr als im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen. Der Bundestag folgte der Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10802, 17/10823). Gegenüber 2012 steigen die Ausgaben um 37,47 Millionen Euro. Einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11517), wonach bei der Vergabe von Mietwagenaufträgen für Abgeordnetenfahrten darauf geachtet werden sollte, dass der Kohlendioxidausstoß im Durchschnitt höchstens 120 Gramm pro Kilometer beträgt, lehnte der Bundestag ab. Mit den Grünen stimmte die Linksfraktion, die SPD enthielt sich.
Bundespräsidialamt: Gegen das Votum der SPD bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 20. November dem Einzelplan 01 des Bundeshaushalts 2013 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt) in zweiter Beratung zugestimmt. Der Etat umfasst Ausgaben von 32,45 Millionen Euro, das sind 213.000 Euro mehr als im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen. Der Bundestag folgte der Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10801, 17/10823). Gegenüber 2012 erhöhen sich die Ausgaben um 1,71 Millionen Euro. (vom/23.11.2012)