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Durch freiwilliges Engagement kann man viele neue Kontakte knüpfen und auch Anerkennung und Wertschätzung erfahren, macht der CDU-Bundestagsabgeordnete Markus Grübel deutlich. Der Vorsitzende des Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement", der sich selbst "seit frühester Jugendzeit" engagiert, findet im Interview lobende Worte für den von der Koalition vorgelegten Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Bundestagsdrucksache 17/11316). "Mit dem Gesetz sorgen wir für eine umfassende Unterstützung des Ehrenamts und den Abbau bürokratischer Hindernisse", sagt Grübel. Kein Verständnis hat der Abgeordnete aus Esslingen am Neckar für Befürchtungen der Opposition, Bund, Länder und Kommunen könnten angesichts leerer Kassen das freiwillige Engagement ausnutzen, um eigene Aufgaben kostengünstig auszulagern. Mit der Kritik würden nur die vielen Ehrenamtlichen vor Ort verunsichert, sagt Grübel und warnt: "Die Hilfe für Helfer darf nicht Gegenstand der parteipolitischen Auseinandersetzung werden." Das Interview im Wortlaut:
Herr Grübel, der 5. Dezember ist der Tag des Ehrenamts. Sind Sie eigentlich neben ihrer Abgeordnetentätigkeit noch ehrenamtlich aktiv?
Ja. Ich bin bereits seit frühester Jugendzeit ehrenamtlich engagiert. So war ich Ministrant und Pfarrjugendleiter in meiner Heimatpfarrei und 20 Jahre im Kirchengemeinderat. Auch heute noch bin ich Lektor und Kommunionhelfer. Über die kirchliche Jugendarbeit bin ich in die Kommunalpolitik gelangt, wo ich seit 24 Jahren ein Gemeinderatsmandat für die CDU in Esslingen bekleide. Zudem bin ich seit 2006 Präsident des Blasmusikverbands Esslingen, seit 2007 Vorsitzender der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung. Ich bin Mitglied im Diözesancaritasrat und seit 2011 Vorsitzender der unabhängigen Kommission Sexueller Missbrauch der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Was antworten Sie den Menschen auf die Frage, warum sie sich freiwillig engagieren sollten?
Es gibt viele Motive sich freiwillig zu engagieren und auch Bereiche, in denen man sinnvolle und gemeinnützige Tätigkeit einbringen kann. Jeder kann etwas bewegen, sei es in der Kirchengemeinde als Pfarrgemeinderat oder als Fußballtrainer einer Jugendmannschaft. Die Aufgabe sollte Freude machen und zur eigenen Zufriedenheit beitragen. Natürlich kann man auch Erfahrungen sammeln und diese weitergeben. Der Erwerb sozialer Kompetenzen ist für das berufliche Weiterkommen gut. Man kann viele neue Kontakte knüpfen und auch Anerkennung und Wertschätzung erfahren. Viele engagieren sich freiwillig, um neben dem Beruf und vielen anderen Verpflichtungen die freie Zeit einfach sinnvoll zu nutzen.
Der Bundestag berät derzeit den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf eines Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetzes. Welche Verbesserungen für ehrenamtlich Tätige enthält dieses Wortungetüm?
Das Gesetz sollte eher Gemeinnützigkeitsverbesserungsgesetz heißen, denn wir verbessern mit einer Reihe von Maßnahmen die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement. Mit dem Gesetz sorgen wir für eine umfassende Unterstützung des Ehrenamts und den Abbau bürokratischer Hindernisse. Wir heben die Pauschalen im Steuerrecht deutlich an: Übungsleiter können künftig bis zu 2.400 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Alle anderen ehrenamtlich Tätigen werden durch die Ehrenamtspauschale von 720 Euro begünstigt. Mit diesem deutlich höheren Pauschalbetrag als bisher wollen wir Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen die Chance geben, auf aufwendige Einzelabrechnungen zu verzichten. Wir möchten, dass Sie Ihre Freizeit Ihren Mitmenschen zur Verfügung stellen können und nicht mit Abrechnungsarbeiten am Schreibtisch verbringen müssen. Die Umsatzgrenze von sportlichen Veranstaltungen eines Vereins als Zweckbetrieb wird auf 45.000 Euro angehoben. Auch dadurch entlasten wir Vereine aus dem Bereich des Breitensports von Bürokratie.
Neben dem Bürokratieabbau ist auch die Frage der Rechtssicherheit für Vereinsvorstände ein wichtiges Thema. Was ist in diesem Bereich geplant?
Es ist in der Tat so, dass viele Ehrenamtliche die Frage bewegt, inwieweit sie für Fehler und Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit einzustehen haben. Unser Gesetzentwurf sieht eine Beschränkung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsvorständen vor. Mehr Rechtssicherheit schaffen wir auch dadurch, dass Vereine künftig eine verbindliche Bescheinigung erhalten können, ob ihre Satzung die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützig erfüllt. Wir wollen Vereinen oder auch Stiftungen außerdem dadurch helfen, indem wir die Mittelverwendungsfristen um ein Jahr ausdehnen, um der Organisation den Druck zu senken, die ideellen Mittel unbedingt zeitnah einzusetzen. Deshalb erleichtern wir auch die Bedingungen für die Zuführung von Mitteln aus dem ideellen Bereich in die freie Rücklage und für die Wiederbeschaffungsrücklage.
Während der ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf warnten Redner der Opposition davor, dass Bund, Länder und Kommunen angesichts leerer Kassen das freiwillige Engagement ausnutzen könnten, um eigene Aufgaben kostengünstig auszulagern. Sehen Sie diese Gefahr auch?
Nein. Die Opposition weiß nicht was sie zu unserem guten Gesetzentwurf sagen soll. Mit der Kritik verunsichert sie nur die vielen Ehrenamtlichen vor Ort. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Ich hoffe, dass kein vernünftiger Politiker ernsthaft unsere Initiative blockiert und damit den Ehrenamtlichen in unserem Land die notwendige Unterstützung versagen wird. Die Hilfe für Helfer darf nicht Gegenstand der parteipolitischen Auseinandersetzung werden. Die Unterstützung für die Vereine und sonstigen gemeinnützigen Organisationen sollte das Anliegen eines jeden verantwortlichen Politikers sein.
In Deutschland sind laut dem Freiwilligensurvey 2009 36 Prozent der Menschen – ebenso viele wie bei der letzten Erhebung 2004 – freiwillig engagiert. Gestiegen ist hingegen die Zahl derjenigen, die grundsätzlich zu einem Engagement bereit sind. Was muss getan werden, um diese wachsende Gruppe zu tatsächlich Engagierten zu machen?
Zunächst einmal kann bürgerschaftliches Engagement von der Politik nicht verordnet werden. Es beruht auf Freiwilligkeit, kann aber durch engagementfreundliche Rahmenbedingungen gefördert werden. Seitdem die Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" vor zehn Jahren ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, ist in dieser Hinsicht einiges geschehen. So wurde unter anderem der Schutz der Engagierten in der gesetzlichen Unfallversicherung erweitert. Das Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht wurde reformiert, und es wurden Modellprogramme zur Förderung von generationsübergreifenden Freiwilligendiensten, Mehrgenerationenhäusern und Infrastruktureinrichtungen des bürgerschaftlichen Engagements finanziert. Zu einem bemerkenswerten Erfolgsmodell hat sich auch der im letzten Jahr als zweite Säule neu eingeführte Bundesfreiwilligendienst entwickelt – neben den bewährten Jugendfreiwilligendienstformaten Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr. Mehr als 85.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich im zurückliegenden Jahrgang – in der Regel zwölf Monate lang – in beiden Freiwilligendienstformaten für das Allgemeinwohl engagiert.
Wie fügt sich der Gesetzentwurf hier ein?
Er ist ein weiteres Glied in diese Kette. Wenn man mehr Menschen für ein Engagement gewinnen will, spielen auch öffentliche Aufmerksamkeit und Wertschätzung eine große Rolle. Ein zentrales Thema für die Politik sowie für die Vereine und Verbände ist daher die Stärkung der Anerkennungskultur. Denn in ihr kommt zum Ausdruck, welchen Stellenwert die Gesellschaft bürgerschaftlichem Engagement beimisst. Diverse Engagementpreise sowie die Einführung von "Ehrenamtskarten" und "Kompetenznachweisen" sind in diesem Zusammenhang neuere Anerkennungsformate.
Der Survey zeigt – entgegen dem allgemeinen Trend – einen Rückgang der Engagementquote bei Jugendlichen auf. Gehen uns in Zukunft die freiwillig Engagierten aus?
Natürlich betrifft der demografische Wandel auch die Vereine und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Trotzdem halte ich die Befürchtung für etwas übertrieben, da junge Menschen im Alter zwischen 14 und 24 Jahren nach wie vor zu den zivilgesellschaftlich sehr aktiven Gruppen zählen. Ihre Engagementquote liegt mit 35 Prozent auf dem durchschnittlichen Niveau der Gesamtbevölkerung. Zudem weisen sie eine sehr hohe grundsätzliche Engagementbereitschaft auf. Das Problem liegt eher darin, dass Jugendliche durch die bildungspolitischen Reformen der letzten Jahre – Stichwort "G8", Stichwort "Bologna"-Prozess – über weniger freie Zeit verfügen und unter größerem Zeitdruck stehen. So liegt die Engagementquote der Schülerinnen und Schüler, die eine Ganztagsschule besuchen, acht Prozent unter derjenigen, die eine Halbtagsschule besuchen. Betrachtet man nur die "G8"-Abiturientinnen und Abiturienten, so fällt ihre Engagementquote sogar um zehn Prozent geringer aus als bei denjenigen, die ihre Reifeprüfung am Gymnasium in neun Jahren absolvieren. Darüber hinaus haben Jugendliche ihren Zeitaufwand für das ausgeübte Engagement reduziert. Besonders der Anteil derjenigen, die mehrmals in der Woche einer freiwilligen Tätigkeit nachgehen, hat deutlich abgenommen.
Was also kann getan werden?
Es sollte daher darüber nachgedacht werden, bürgerschaftliches Engagement in die Curricula der Ganztagsschulen zu integrieren. "Service-Learning" ist beispielsweise eine Unterrichtsmethode, die gesellschaftliches Engagement mit fachlichem Lernen verbindet. Das Engagement der Schülerinnen und Schüler wird im Unterricht geplant und reflektiert und wird mit Inhalten der Bildungs- und Lehrpläne verknüpft.
Sowohl der Freiwilligensurvey als auch der in diesem Jahr vorgelegte Erste Engagementbericht der Bundesregierung machen deutlich, dass sich vor allem gut gebildete Menschen aus der Mittelschicht engagieren. Wie erklären Sie sich das? Sehen Sie Handlungsbedarf, um das Engagement auch auf andere Schichten auszudehnen?
Die Engagementforschung hat festgestellt, dass die Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement eng mit der sozialen Einbindung und mit der gesellschaftlichen Integration von Menschen zusammenhängt. Dies ist ein Grund dafür, dass beispielsweise Erwerbslose im Vergleich zu Erwerbstätigen beim Engagement unterrepräsentiert sind. Denn gerade bei Langzeitarbeitslosen sind die sozialen Netzwerke oft nicht mehr so stark ausgeprägt, was sich wiederum negativ auf die Zugangsmöglichkeiten zum Engagement und auf die Engagementbereitschaft auswirkt. Insofern könnte man – zugespitzt formuliert – argumentieren, dass eine möglichst gute Politik zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung zugleich auch eine gute Engagementpolitik ist. Aber auch Fahrtkostenerstattung und Auslagenersatz können bei Menschen mit knappem Finanzbudget wichtige Voraussetzungen sein, um bürgerschaftliches Engagement zu ermöglichen. Hier sind vor allem Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt. Der Bund fördert seinerseits die Teilnahme besonders benachteiligter Freiwilliger in den bereits angesprochenen beiden Freiwilligendienstformaten durch die Gewährung eines erhöhten Zuschusses für die pädagogische Begleitung.
(hau/04.12.2012)