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Der Bundestag hat von Mittwoch, 12. Dezember, bis Freitag, 14. Dezember 2012, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Bundeswehreinsatz in der Türkei: Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 14. Dezember dem Antrag der Bundesregierung (17/11783) zugestimmt, bewaffnete deutsche Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung auf Ersuchen der Türkei an die türkisch-syrische Grenze zu entsenden. In namentlicher Abstimmung votierten 461 Abgeordnete für den Antrag, 86 lehnten ihn ab, es gab acht Enthaltungen. Die Türkei hatte die Nato um Unterstützung durch die Verlegung von Flugabwehrraketensystemen des Typs "Patriot" gebeten, der Nordatlantikrat dieser Bitte am 4. Dezember 2012 entsprochen. Der Beschluss des Bundestages auf der Basis einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/11892) besagt, dass bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bis Ende Januar 2014 in die Türkei verlegt werden können. Der Einsatz soll helfen zu verhindern, dass sich der innersyrische Konflikt auf das Nato-Mitglied Türkei ausweitet. Er dient den Angaben zufolge nicht dazu, eine Flugverbotszone über syrischem Territorium einzurichten oder zu überwachen. Die bodengebundene Luftverteidigung werde nicht in den syrischen Luftraum hineinwirken. Gegen das Votum der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Linken (17/11896) ab, in dem die Fraktion gefordert hatte, keine Patriot-Luftabwehrraketen und kein Bundeswehrpersonal in die Türkei zu verlegen.
Altersarmut von Frauen: Der Bundestag hat am 14. Dezember mit der Mehrheit aller anderen Fraktionen einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/11854) abgelehnt, der sich auf die Antwort der Bundesregierung (17/11666) auf eine Große Anfrage der Linksfraktion zur Alterssicherung und Altersarmut von Frauen in Deutschland (17/9431) bezog. Die Linke hatte die Regierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Möglichkeiten von Frauen verbessert werden, ausreichende eigenständige Ansprüche auf eine gesetzliche Rente zu erwerben.
Europäischer Hilfsfonds für am stärksten von Armut betroffene Personen: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 13. Dezember auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/11882) eine Entschließung zum Vorschlag für eine EU-Verordnung zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (Ratsdokument 15865/12) verabschiedet. Der Bundestag hält den Verordnungsvorschlag für unvereinbar mit dem Grundsatz der Subsidiariät und Verhältnismäßigkeit nach Artikel 5 des EU-Vertrages. Die von der EU-Kommission in Anspruch genommene Rechtsgrundlage umfasse nicht die Kompetenz zur Armutsbekämpfung. Sozialpolitik liege in der Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten, heißt es in der Entschließung.
Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten: Gegen das Votum der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 13. Dezember der Verordnung der Bundesregierung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (17/11671) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/11886) zugestimmt. Große Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes vom Netz gehen können und dafür eine Entschädigung erhalten, die auf den Strompreis umgelegt wird. Die Verordnung sieht vor, dass Übertragungsnetzbetreiber in Zukunft abschaltbare Lasten ausschreiben und mit den Anbietern Verträge bis zu einer Gesamtabschaltleistung von 3.000 Megawatt schließen. Abschaltbare Lasten sind laut Bundesregierung "große Verbrauchseinheiten, die am Hoch- und Höchstspanungsnetz angeschlossen sind, mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und aufgrund der Besonderheiten ihres Produktionsprozesses kurzfristig auf Abruf für eine bestimmte Zeit ihre Verbrauchsleistung reduzieren können". Für die abschaltbaren Lasten können Kosten von maximal 348 Millionen Euro im Jahr entstehen, die an die Großabnehmer zu zahlen sind.
Verringerung des Flächenverbrauchs: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 13. Dezember einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, den Flächenverbrauch wirkungsvoll zu reduzieren (17/6502), auf Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/8387) abgelehnt. Die Grünen hatten unter anderem gefordert, am 30-Hektar-Ziel bis 2020 festzuhalten und es auf die Gemeindeebene zu übertragen. Das 30-Hektar-Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung besagt, dass der tägliche Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr von 129 Hektar im Jahr 2000 auf 30 Hektar im Jahr 2020 verringert werden soll. Die Grünen hatten ferner gefordert, die Pflicht wieder einzuführen, Flächennutzungspläne alle zehn Jahre einer Revision zu unterziehen. Auch sollte in einem Modellprojekt die Einführung einer Flächenverbrauchsabgabe geprüft werden.
Datenschutz in der EU: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 13. Dezember einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/11325) zum Vorschlag für eine EU-Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Ratsdokument 5853/12) angenommen. Damit begrüßt der Bundestag die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung der EU, weist aber auf den effektiven Schutz der Persönlichkeitsrechte in allen Kommunikationsformen hin und stellt die klare Differenzierung zwischen Datenverarbeitung im öffentlichen und im nichtöffentlichen Bereich, die Ablehnung einer Verbandsklage sowie den fairen Ausgleich zwischen Verbraucher- und Wettbewerbsinteressen heraus. Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum von SPD und Linksfraktion fand ein SPD-Antrag (17/11144) keine Mehrheit, die europäische Harmonisierung im Datenschutz auf hohem Niveau sicherzustellen. Die Fraktion hatte vor allem auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen und auf die Problematik der Weitergabe personenbezogener Daten an Nicht-EU-Staaten hingewiesen. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag schließlich einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9166) ab, die EU-Datenschutzreform zu unterstützen. Die Grünen hatten vor allem einen besseren Datenschutz bei den Sicherheitsbehörden gefordert. Auch sollten die nationalen Gesetzgeber Grundrechte durch zusätzliche Regelungen gewährleisten können. Der Bundestag folgte mit diesen Beschlüssen einer Empfehlung des Innenausschusses (17/11810).
Ehedauer als Maßstab für Unterhaltsansprüche: Einstimmig hat der Bundestag am 13. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts (17/10492) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/11885) verabschiedet. Die vom Ausschuss vorgenommenen Änderungen betreffen vor allem eine Klarstellung im Hinblick auf eine Befristung oder Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nach der Unterhaltsreform von 2008. Im Paragrafen 1578b des Bürgerlichen Gesetzbuches wird künftig das Tatbestandsmerkmal der Ehedauer als "weiterer Billigkeitsmaßstab für die Herabsetzung von Unterhaltsansprüchen" neben dem Bestehen ehebedingter Nachteile ausdrücklich genannt. Damit soll das Fehlen ehebedingter Nachteile nicht automatisch dazu führen, dass der nacheheliche Unterhalt beschränkt wird. Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Rechtsprechung verdeutlicht, dass eine Befristung oder Begrenzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs unzulässig sein kann, wenn zwar keine ehebedingten Nachteile vorliegen, eine Beschränkung aber mit Blick auf die vor allem bei lange andauernden Ehen gebotene nacheheliche Solidarität "unbillig" erscheine.
Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 13. Dezember einen Antrag der Linken zur Berichts- und Zustimmungspflicht für Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inneren (17/4884) abgelehnt. Der Bundesregierung sollten nach dem Willen der Linksfraktion umfassende Informationspflichten über Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr, etwa bei Naturkatastrophen, auferlegt werden. Auch sollte der Bundestag ein Vetorecht bei solchen Leistungen erhalten. Bundeswehreinsätze im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Streiks sollten verboten werden, so die Fraktion. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/11214).
Reform des Seehandelsrechts: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 13. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Seehandelsrechts (17/10309) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/11884) beschlossen. Unter anderem wurden damit die handelsrechtlichen Regelungen zum Frachtgeschäft dahingehend geändert, dass sich der Frachtführer unter bestimmten Voraussetzungen auch gegenüber Dritten auf eine vertragliche Absenkung des Haftungshöchstbetrages berufen können soll. Der Verfrachter erhält künftig unter bestimmten Voraussetzungen im Seefrachtrecht die Möglichkeit, sich Dritten gegenüber auf eine Vereinbarung über einen Haftungsausschluss wegen nautischen Verschuldens oder Feuer zu berufen. Überholte Rechtsinstrumente wie die Partenreederei und das seerechtliche Verklarungsverfahren wurden abgeschafft, die Regelungen über den Kapitän der Rechtswirklichkeit angepasst, wie es in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses heißt. Neu sind Sonderregelungen über den Schiffsmietvertrag (Bareboat Charter) und die Zeitcharter.
Tierschutzgesetz geändert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 13. Dezember dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes (17/10572) in der vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geänderten Fassung (17/11811) zugestimmt. Damit werden Vorschriften zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, geändert, ergänzt oder ersetzt. Auch wurden Ermächtigungsgrundlagen für eine Verordnung erlassen, in der weitere Regelung für Tierversuche und damit zusammenhängende Tätigkeiten getroffen werden können. Ferner wird eine betriebliche Eigenkontrolle im Hinblick auf Tierschutz im Gesetz etabliert. Die Ferkelkastration ist ab 2019 ohne Betäubung nicht mehr zulässig. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion lehnte der Bundestag einen Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Neuregelung des Tierschutzgesetzes (17/9783) ab. Die Grünen wollten die Achtung von Tieren als Mitlebewesen gesetzlich festschreiben und anerkennen, dass Angst für Tiere gleichbedeutend mit Leiden ist. Auch sollten Regelungen zur Haltung und Betreuung von Tieren erweitert oder konkretisiert werden. Die Grünen wollten ferner die Stelle eines Bundesbeauftragten für den Tierschutz schaffen. Ebenso wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (17/11853) abgelehnt. Außerdem wurde in namentlicher Abstimmung ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11851) mit 298 Nein-Stimmen bei 210 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Auch ein Entschließungsantrag der SPD (17/11852) fand keine Mehrheit. 297 Abeordnete stimmten gegen, 162 Abgeordnete für den Antrag. Es gab 49 Enthaltungen. Den Bericht der Bundesregierung über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes 2011 (17/6826) nahm der Bundestag zur Kenntnis.
Initiativen gegen Rechts in der Gastwirtschaft: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 13. Dezember einen Antrag der SPD (17/9577) auf Empfehlung des Tourismusausschusses (17/11808) abgelehnt, in dem sich die Fraktion für "mehr Unterstützung für Initiativen gegen Rechts in der Gastwirtschaft" ausgesprochen hatte. Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der SPD auf die Länder einwirken, Initiativen von Gastwirten gegen Rechtsextremismus bekannt zu machen und zu unterstützen. An einem runden Tisch sollten Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen, Gewerkschaften, Ortsverbänden, zivilgesellschaftliche Akteuren sowie betroffene Gastwirte Probleme erörtern und Handlungsschritte diskutieren.
Geschlechtergerechtigkeit im Lebensverlauf: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 13. Dezember einen Antrag von CDU/CSU und FDP zur Geschlechtergerechtigkeit im Lebensverlauf (17/8879) auf Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/11761) angenommen. Damit soll die Bundesregierung einen Rahmenplan zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Phasen des Lebens vorlegen. Rahmenbedingungen sollen so verändert werden, dass Fehlanreize zur Überbewertung kurzfristiger Vorteile zulasten langfristiger Nachteile im Geschlechterverhältnis abgebaut werden. Der Bundestag spricht sich gegen eine ungleiche Bezahlung der Geschlechter am Arbeitsplatz aus und tritt für eine eigene, zufriedenstellende Alterssicherung für Frauen und Männer ein. Ebenfalls gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD ab, die Zeit zwischen den Geschlechtern gerecht zu verteilen und Partnerschaftlichkeit zu stärken (17/6466). Nach dem Willen der SPD sollte die Bundesregierung ein Konzept für Arbeitszeitmodelle vorlegen, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, wobei "lebenslauforientierte Zeitbedürfnisse" berücksichtigt werden sollten. Den von der Regierung vorgelegten ersten Gleichstellungsbericht "Neue Wege – Gleiche Chancen: Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf" (17/6240) nahm der Bundestag zur Kenntnis.
Zulassungsverfahren für Bewachungsfirmen auf Seeschiffen beschlossen: Gegen das Votum der Linksfraktion und bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 13. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (17/10960) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/11887) zugestimmt. Damit wird ein Zulassungsverfahren für Unternehmen eingeführt, die wegen des starken Anstiegs der Piraterie Handelsschiffe bewachen. Zum 1. August 2013 soll eine ausreichende Anzahl zugelassener Bewachungsunternehmen zur Verfügung stehen. Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der SPD lehnte das Parlament einen Antrag der Sozialdemokraten (17/9403) ab, den Einsatz privater Sicherheitsdienste im Kampf gegen Piraterie zu zertifizieren und zu kontrollieren. Bei Enthaltung der SPD und Linksfraktion wies der Bundestag auch einen Antrag der Grünen (17/7640) ab, private Sicherheitsfirmen umfassend zu regulieren und zu zertifizieren. Er folgte dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/8972). Die Grünen hatten eine Registrierungspflicht, ein Lizenzierungsverfahren und eine Zertifizierung für private Sicherheitsfirmen gefordert. Auch sollten sich deutsche private Sicherheitsfirmen nicht an Kampfhandlungen im Ausland beteiligen, im Ausland keine Kriegswaffen einsetzen und sich nicht an der Ausbildung ausländischer Streitkräfte beteiligen, so die Fraktion. Schließlich scheiterte auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/5549) auch Die Linke mit ihrem Antrag (17/4673), das Söldnerwesen international zu ächten und private militärische Dienstleistungen aus Deutschland zu verbieten. Alle übrigen Fraktionen lehnten die Initiative ab.
Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 13. Dezember einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7951) abgelehnt, das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln. Die Grünen wollten klarstellen, dass die Vorschriften des SGB IX für die zuständigen Rehabilitationsträger gelten, wenn nicht in Leistungsgesetzen darüber hinausgehende Leistungen vorgesehen sind. Die Ausnahmen für die Träger der Sozial- und Jugendhilfe im SGB IX seien aufzuheben, der Beratungsanspruch der Betroffene gegenüber den Leistungsträgern zu stärken, so die Fraktion. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales an (17/10009).
Übergangsregelung zur Therapieunterbringung beschlossen: Das Therapieunterbringungsgesetz kann künftig auch in solchen Fällen angewendet werden, in denen die Anordnung der Sicherungsverwahrung für haftentlassene Straftäter daran gescheitert ist, dass das "Rückwirkungsverbot" nach der Europäischen Menschenrechtskonvention ohne Ausnahme zwingend angewendet werden musste. Es handelt sich um Fälle vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, in der klargestellt wurde, dass die Sicherungsverwahrung trotz Vorliegens eines "Vertrauensschutzfalles" unter sehr engen Bedingungen doch hätte angeordnet werden können. Dem entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (17/11726) stimmte der Bundestag auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/11895) gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen zu.
Risikoausgleichsrücklage für Agrarbetriebe: Gegen die Stimmen der Antragsteller hat der Bundestag am 13. Dezember einen Antrag der Linksfraktion (17/10099) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/11381) abgelehnt, die Bildung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe zu ermöglichen. Für betriebliche Neugründungen sollte die beantragte Agrarförderung aus den Direktzahlungen der EU-Agrarpolitik als Grundlage zur Berechnung der Höhe der Rücklage herangezogen werden, hatte Die Linke verlangt. Sie hatte argumentiert, herkömmliche Versicherungssysteme seien angesichts von Hochwasserlagen, Dürreperioden sowie Gefahren für Tier- und Pflanzengesundheit für die Betriebe nicht mehr finanzierbar.
Gisela Piltz gewählt: Der Bundestag hat am 13. Dezember die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz auf Vorschlag ihrer Fraktion (17/11833) mit 470 Stimmen zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt, das die Tätigkeit der Nachrichtendienste kontrolliert. In einem weiteren Wahlgang wählte das Parlament ebenfalls auf Vorschlag der FDP (17/11834) die Abgeordnete aus Düsseldorf mit 468 Stimmen zum Mitglied des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung. Die zehn Mitglieder dieses Gremiums genehmigen unter anderem die Wirtschaftspläne des Bundesnachrichtendienstes, des Verfassungsschutzes und des Militärischen Abschirmdienstes. In beiden Gremien folgt Gisela Piltz auf den FDP-Abgeordneten Christian Ahrendt aus Schwerin, der Vizepräsident des Bundesrechnungshofes in Bonn wird.
Bundeswehreinsatz im Mittelmeer verlängert: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 13. November dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA (17/11466) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/11890) zugestimmt. 311 Abgeordnete stimmten für, 255 gegen den Antrag, der sich auf den Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen und den Artikel 5 des Nordatlantikvertrags sowie auf die Resolutionen 1368 und 1373 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen als Folge des Terrorangriffs auf die USA vom 11. September 2001 beruft. Damit werden bis zu 700 Soldatinnen und Soldaten bis Ende 2013 an der Nato-Operation "Active Endeavour" beteiligt sein. Laut Regierung verhilft die deutsche Beteiligung dazu, das Lagebild zu verdichten und durch ihre abschreckende Funktion eine präventive Wirkung hervorzurufen. Durch den Einsatz von See- und See-Luftstreitkräften werde terroristischen Aktivitäten zur See begegnet und die Voraussetzung zu deren effizienter Bekämpfung geschaffen, heißt es in dem Antrag.
Fracking in Deutschland: Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 14. Dezember einen Antrag der Linksfraktion (17/11328) abgelehnt, das sogenannte Fracking in Deutschland zu verbieten. Das Fracking oder "Hydraulic Fracturing" ist eine Methode der Förderung von Kohleflöz- sowie Schiefergas und Schieferöl, bei der in technische Tiefbohrungen eine Flüssigkeit eingepresst wird, um im Speichergestein Risse zu erzeugen, aufzuweiten und zu stabilisieren. Dadurch wird die Gesteinsschicht gas- und flüssigkeitsdurchlässiger und erlaubt somit eine wirtschaftliche Förderung von Gas und Öl. Die Linke wollte, dass Unternehmen mit einer Aufsuchungserlaubnis für Schiefergas- und Schieferölvorkommen innerhalb von sechs Monaten nachweisen sollten, dass eine Förderung auch ohne Fracking möglich ist. Der Bundestag lehnte in namentlicher Abstimmung gegen das Votum der Opposition auch einen Antrag der Grünen (17/11213) mit 309 Nein-Stimmen bei 259 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen ab, die ein Moratorium für die Fracking-Technologie in Deutschland gefordert hatte. Die Regierung sollte den Einsatz dieser Technologie mit wassergefährdenden und gesundheitsschädlichen Stoffen ausschließen und die unterirdische Verpressung des sogenannten "Flowback" (anfallendes Abwasser) verbieten. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/11712). Keine Mehrheit fand schließlich auch ein Antrag der SPD (17/11829), die Ergebnisse der Gutachten zu Umweltauswirkungen von Fracking zügig umzusetzen. und das Einbringen von umwelttoxischen oder gesundheitsgefährdenden Substanzen zur Erschließung von unkonventionellem Erdgas abzulehnen. 305 Abgeordnete stimmten gegen, 195 für den Antrag. Es gab 71 Enthaltungen.
Änderungen im Mietrecht beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 13. Dezember in namentlicher Abstimmung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (17/10485) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/11894) zugestimmt. 308 Abgeordnete stimmten für, 262 gegen die Mietrechtsänderungen, es gab eine Enthaltung. Damit können energetische Modernisierungen für den Zeitraum von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietminderung führen. Ebenso wurde ein Anspruch zur Umlage sogenannter Contracting-Kosten als Betriebskosten auf den Mieter geschaffen. Dabei geht es um die Umstellung von der Versorgung in Eigenregie auf die gewerbliche Wärmelieferung. Voraussetzung ist, dass die Umstellung mit einem Effizienzgewinn verbunden ist. Die Landesregierungen können Gemeinden oder Teile von Gemeinden bestimmen, in denen die Versorgung mit angemessenem Mietwohnraum gefährdet ist. In diesen Gebieten beträgt die Kappungsgrenze bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete 15 Prozent und nicht wie sonst 20 Prozent. Künftig müssen Räumungsklagen von Gerichten vorrangig bearbeitet werden. Das Mietverhältnis kann auch dann ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter mit der Zahlung der Mietkaution im Verzug ist. Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/9559) ab, das soziale Mietrecht zu erhalten und "klimagerecht" zu verbessern. Bei Enthaltung der Grünen scheiterte auch die Linksfraktion mit einem Antrag (17/10776), wonach Wohnen bezahlbar bleiben müsse. Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum von SPD und Grünen fand auch ein Antrag der Grünen mit dem Titel "Mietrechtsnovelle nutzen – Klimafreundlich und bezahlbar wohnen" (17/10120) keine Mehrheit.
Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 13. Dezember einen Antrag der Linksfraktion (17/5523) abgelehnt, in dem Die Linke gefordert hatte, die Religionsgesellschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen nicht mehr generell von einzelnen Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts auszuschließen. So sollte eine Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens nur dann gerechtfertigt sein, wenn das betreffende Verhalten einen unmittelbaren Bezug zur dienstlichen Aufgabe aufweise. Auch müssten Kirchen, kirchliche Einrichtungen und sonstige Religionsgesellschaften das Streikrecht nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes für ihre Beschäftigten gewährleisten. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/10872).
Handel mit OTC-Derivaten reguliert: Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 13. Dezember Entwurf der Bundesregierung für ein Ausführungsgesetz zur EU-Verordnung Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (17/11289, 17/11690) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/11883) angenommen. Ziel dieses auch EMIR-Ausführungsgesetz genannten Regelwerks ("European Market Infrastructure Regulation",EMIR) ist es, den außerbörslichen Derivatehandel ("over the counter", OTC) transparenter und sicherer zu machen. Das Gesetz bestimmt die zuständigen Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ändert Vorschriften im Kreditwesengesetz und im Wertpapierhandelsgesetz und erweitert Bußgeldtatbestände, um Verstöße gegen die EU-Verordnung sanktionieren zu können. Nach der EU-Verordnung dürfen außerbörsliche Derivategeschäfte künftig nicht mehr zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden dürfen, sondern über zentrale Clearing-Stellen geleitet und in Transaktionsregistern dokumentiert werden müssen. Derivate sind Termingeschäfte, die sich auf Basiswerte wie Rohstoffe oder Wertpapiere beziehen. Der Finanzausschuss hatte unter anderem die im Regierungsentwurf vorgesehene Pflicht für zentrale Gegenparteien zum Nachteilsausgleich im Insolvenzverfahren gestrichen. Dies war auch eine Forderung des Bundesrates gewesen, weil es Ziel der Verordnung sei, Vermögenswerte der Kunden eines Clearingmitglieds im Falle der Insolvenz des Clearingmitglieds zu schützen. Ferner wurde der Umsatz-Schwellenwert für die Pflicht zu einer jährlichen Prüfung nach Paragraf 20 des Wertpapierhandelsgesetzes zugunsten von Nicht-Finanzinstituten von zehn Millionen Euro auf 100 Millionen Euro heraufgesetzt.
Auswandererschutzgesetz geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 13. Dezember den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Auswandererschutzgesetzes (17/11047) in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (17/11772) angenommen. Damit wird die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren für die Beratung von Auswanderern zentral für das gesamte Bundesgebiet auf das Bundesverwaltungsamt übertragen. Derzeit übernehmen die Länder das Genehmigungsverfahren, wobei die Zuständigkeiten sehr unterschiedlich geregelt wind. Auswanderungswillige sollen eine qualifizierte Beratung erhalten können, sodass die Auswandererberatung einer Genehmigung bedarf, heißt es in dem Gesetzentwurf.
EU-Schweiz-Abkommen zur Anwendung des Wettbewerbsrechts: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 13. Dezember dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Vorschlägen für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und der Schweiz über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts (17/11050) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/11888) beschlossen. In dem Abkommen in der Fassung vom 26. November 2012 wird der Austausch von Informationen sowie die Koordinierung zwischen den Wettbewerbsbehörden der EU und der Schweiz geregelt, um etwaige Konflikte bei der Anwendung des Wettbewerbsrechts zu vermeiden.
Deponieverordnung geändert: Gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 13. Dezember auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/11732) die zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung (17/11475) beschlossen. Sie zielt darauf ab, das nationale Deponierecht an die durch die EU-Quecksilberverbotsverordnung ermöglichte Langzeitlagerung metallischer Quecksilberabfälle anzupassen. Metallisches Quecksilber aus bestimmten Wirtschaftsbranchen muss als Abfall deklariert und so beseitigt werden, dass es für die menschliche Gesundheit und die Umwelt keine Gefahr darstellt. Flüssige Quecksilberabfälle können damit in Salzbergwerken, tief gelegenen Felsformationen oder in bestimmten oberirdischen Langzeitlagern aufbewahrt werden.
Streit um die Filmabgabe: Der Bundestag hat am 13. Dezember Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert beauftragt, Prof. Dr. Christian von Coelln als Prozessbevollmächtigten in vier Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu bestellen, um für den Bundestag Stellung zu nehmen. Vier Betreiber von Multiplex-Kinos wenden sich gegen die zu ihrem Nachteil festgesetzte Filmabgabe, die aufgrund einer verfassungswidrigen Norm (Paragraf 66 des Filmförderungsgesetzes) seit 2004 erhoben werde (Aktenzeichen: 2 BvR 1561/ 12, 2 BvR 1562/ 12, 2 BvR 1563/ 12, 2 BvR 1564/ 12). Durch die Filmabgabe würden Kinobetreiber, Videowirtschaft und Fernsehveranstalter "rechtfertigungslos ungleich belastet", gibt die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/11799) die Position der Beschwerdeführer wieder. Diese sähen sich durch die angefochtenen Bescheide und die darauf ergangenen Verwaltungsgerichtsurteile in ihren Grundrechten aus Artikel 12 des Grundgesetzes (Berufsfreiheit) verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag Gelegenheit gegeben, sich bis zu 11. Januar 2013 zu den Verfassungsbeschwerden zu äußern.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 29. November Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 499 bis 512 übernommen (17/11679, 17/11680, 17/11681, 17/11682, 17/11683, 17/11684, 17/11862, 17/11863, 17/11864, 17/11865, 17/11866, 17/11867, 17/11868, 17/11869).
Nato-Bündnisfall von 2001: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 13. Dezember einen Antrag der Grünen (17/11555) abgelehnt, den am 12. September und am 4. Oktober 2001 ausgerufenen Nato-Bündnisfall zu beenden. Die Grünen erinnerten daran, dass die Anschläge vom 11. September 2001 in New York mit etwa 3.000 Opfern von der Nato als Angriff auf alle Bündnispartner imSinne von Artikel 5 des Nordatlantikvertrages angesehen worden seien. Die Bundesregierung sollte sich auf Nato-Ebene für eine Beendigung dieses Bündnisfalls einsetzen, hatten die Grünen gefordert. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/11739).
Entschließungsanträge zur Regierungserklärung zum EU-Gipfel: Der Bundestag hat am 13. Dezember gegen das Votum von Linken und Grünen einen Entschließungsantrag der SPD (17/11848) zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Europäischen Rat am 13. und 14. Dezember in Brüssel abgelehnt. Die Fraktion hatte die Regierung unter anderem aufgefordert, sich für die Einrichtung eines europäischen Schuldentilgungsfonds einzusetzen, um notleidenden Mitgliedstaaten eine realistische Entschuldungsperspektive zu bieten. Gegen das Votum aller übrigen Fraktionen scheiterte auch Die Linke mit zwei Entschließungsanträgen zur Regierungserklärung (17/11849, 17/11850). Die Fraktion hatte verlangt, Vorschläge zur Schaffung einer Fiskal- und Wirtschaftsunion zurückzuweisen und die Umgehung von EU-Verträgen durch völkerrechtliche Verträge außerhalb des EU-Vertragswerks zu beenden. Auch sollten die Anpassungsprogramme mit den Krisenstaaten keine Auflagen enthalten, die die Rechte von Gewerkschaften beschneiden.
Beschneidung von Jungen: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 12. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (17/11295) angenommen. 434 Abgeordnete stimmten für, 100 Abgeordnete gegen den Entwurf, 46 enthielten sich. Den Gesetzentwurf von 66 Abgeordneten von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit den Initiatorinnen Marlene Rupprecht (SPD), Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen) und Diana Golze (Die Linke) über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung (17/11430) lehnten 462 Abgeordnete ab, 91 stimmten ihm zu, 31 enthielten sich. Damit wird im Recht der elterlichen Sorge (Bürgerliches Gesetzbuch) klargestellt, dass die Personensorge der Eltern auch das Recht umfasst, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihres "nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes" unter bestimmten Voraussetzungen einzuwilligen. Dies gilt nur dann nicht, wenn im Einzelfall durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet wird. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes können auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und vergleichbar mit einer Ärztin oder einem Arzt dazu befähigt sind. Der Entwurf der Oppositionsabgeordneten unterschied sich vom Regierungsentwurf darin, dass "wegen der Schwere und Irreversibilität des Eingriffs" die Einwilligung des einsichts- und urteilsfähigen Sohnes erforderlich ist, der das 14. Lebensjahr vollendet haben muss. Die Beschneidung sollte nur eine Ärztin oder ein Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie vornehmen dürfen. Drei Gruppen von Abgeordneten hatten Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Regierung vorgelegt, die alle in namentlicher Abstimmung scheiterten. Auf den ersten Teil des Änderungsantrags der SPD-Abgeordneten Burkhard Lischka und Christine Lambrecht sowie 36 weiterer SPD-Abgeordneter entfielen 379 Nein-Stimmen bei 131 Ja-Stimmen und 69 Enthaltungen. Darin wollten die Abgeordneten eine gesetzliche Klarstellung in Paragraf 1631d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, dass es bei einer medizinisch nicht erforderlichen Beschneidung in jedem Fall vorheriger ärztlicher Aufklärung über Art, Umfang und Folgen des Eingriffs bedarf. Im zweiten Teil des Änderungsantrags, der ohne namentliche Abstimmung abgelehnt wurde, traten die Abgeordneten dafür ein, das Gesetz innerhalb von fünf Jahren zu evaluieren und den Bundestag bis Ende 2018 darüber zu informieren. Einem weiteren Änderungsantrag des Grünen-Abgeordneten Jerzy Montag und 20 weiterer Abgeordneter aus allen Fraktionen (17/11816) stimmten 71 Abgeordnete zu, 428 lehnten ihn bei 82 Enthaltungen ab. Diese Abgeordneten hatten verlangt, dass der zum Ausdruck gebrachte Wille des nicht einsichts- und urteilsfähigen Kindes beachtet werden muss und dass die Frist, innerhalb der auch Nichtärzte ohne Narkose beschneiden dürfen, von sechs Monaten auf 14 Tage nach der Geburt verkürzt wird. Der Änderungsantrag der SPD-Abgeordneten Dr. Carola Reimann und Kerstin Griese sowie 31 weiterer SPD-Abgeordneter, diese Frist auf zwei Monate festzulegen, scheiterte mit 379 Nein-Stimmen bei 153 Ja-Stimmen und 49 Enthaltungen. (vom/14.12.2012)