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Diese Mietrechtsnovelle sei "der Rückzug des Staates aus der Wohnungspolitik", warf Heidrun Bluhm (Die Linke) den Regierungskoalitionen vor. Dennoch wurde der Regierungsentwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes (17/10485) am Donnerstag, 13. Dezember 2012, im Bundestagsplenum verabschiedet. Im Anschluss an die zweite und dritte Beratung wurde er in namentlicher Abstimmung bei 571 abgegebenen Stimmen mit insgesamt 308 Ja-Stimmen, gegen 262 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung angenommen.
Die Gesetzesnovelle soll der Umsetzung der energetischen Gebäudesanierung im Zuge der Energiewende dienen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass in solchen Fällen Minderungen der Miete durch den Mieter für drei Monate ausgeschlossen sind. Nur wenn eine Wohnung durch die Bauarbeiten zeitweilig unbenutzbar wird, soll das Minderungsrecht erhalten bleiben.
Vermieter müssten so im Regelfall keine finanziellen Einbußen in Kauf nehmen. Das schaffe einen Anreiz zur Sanierung, argumentiert Bundesregierung. Im Gegenzug profitierten Mieter anschließend von geringeren Nebenkosten – etwa wenn dank energetischer Gebäudesanierung die Wohnung anschließend besser isoliert sei und der Mieter deshalb weniger heizen müsse.
Die Sanierungskosten sollen nach dem bereits bestehenden Grundsatz für die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen mit jährlich elf Prozent auf die Miete umgelegt werden können. Das führte bereits in der ersten Lesung zu heftigen Protesten bei den Abgeordneten der Oppositionsfraktionen: Die geplante Neuregelung führe zu einer Bevorteilung der Vermieter bei gleichzeitiger Übervorteilung der Mieter unter dem Deckmantel der Energiewende.
Die Oppositionsfraktionen jedoch werfen Schwarz-Gelb vor, sich, wie die Linke-Abgeordnete Bluhm sagte, "unter dem Deckmantel der Energiewende" aus der Wohnungspolitik zurückzuziehen, und zwar "ausschließlich auf Kosten der Mieter". Ihre Gegenentwürfe hatten sie in jeweils eigenen Anträgen vorgelegt: "Mietrechtsnovelle nutzen – Klimafreundlich und bezahlbar wohnen" (17/10120) lautet der Titel des Grünen-Antrags.
Die Linksfraktion brachte ihren Antrag mit dem Titel "Wohnen muss bezahlbar bleiben" (17/10776) in den Bundestag ein. Und die SPD-Fraktion forderte in ihrem Antrag (17/9559), es müsse verhindert werden, dass Mietererhöhungen mit zusätzlichen Kosten durch Modernisierungsmaßnahmen zusammenfallen, um die Vorgaben für die energetische Sanierung einhalten zu können. Alle drei Anträge wurden im Plenum abgelehnt.
Stephan Thomae (FDP) argumentierte, dass Deutschland ein Land der Mieter und Vermieter sei: "40 Prozent der Deutschen wohnen zur Miete", deshalb sei das Mietrecht so wichtig und politisch. Die letzten Mietrechtsreformen seien oft zugunsten der Mieter ausgefallen. Dafür machte Thomae das Kalkül verantwortlich, dass es mehr Mieter, also potenzielle Wähler, als Vermieter gebe.
Dennoch müsse man Vermieter vor schwarzen Scharfen schützen, sagte der Liberale mit Blick auf Mietnomanden. Normale Mieter würden nicht behelligt. Den Vorwurf der Übervorteilung der Mieter wies er entschieden zurück: "Wir denken auch an die Mieter: Wir erschweren Luxussanierungen auf dem Rücken der Mieter", erklärte er. Und schließlich würden auch die Kündigungsfristen nicht neu geregelt, "die derzeit sehr asymmetrisch zugunsten der Mieter ausfallen".
as Mietrecht habe "eine zentrale Bedeutung in unserer Gesellschaft", sagte Ingo Egloff (SPD), denn "die Wohnung ist das Zentrum des sozialen Lebens und der privaten Existenz". Und aus diesem Grund müssten sich Mieter auf die Ausgewogenheit zwischen den Interessen der Mieter und denen der Vermieter verlassen können.
Doch diese finde "in dem Gesetzentwurf der Koalition nicht statt"; er blende die "soziale Wirklichkeit in unseren Städten" aus. Mieterhöhungen seien auch aufgrund von energetischen Sanierungsmaßnahmen für einige Mieter "kaum verkraftbar". Damit meinte der Sozialdemokrat "die sozialen Schichten, die bereits jetzt schon 40 Prozent ihres Haushaltseinkommens oder sogar mehr für die Zahlung der Miete ausgeben".
Dem pflichtete auch Daniela Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) bei: Vielerorts würden die Mietkosten explodieren. Auf diese Entwicklungen würde die Koalition mit ihrer Mietrechtsnovelle an keiner Stelle reagieren.
"Sie müssen die Neuvertragsmieten ins Augen nehmen", sagte Wagner an die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP gerichtet, "denn die sind die entscheidenden Mietpreistreiber." Das Mietrecht müsse die Neuvertragsmieten behandeln und zudem "notfalls Fehlentwicklungen korrigieren", sagte sie weiter.
Die "hohe gesellschaftliche Relevanz" des Mietrechts exponierte auch Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU). Eben deshalb hätte die Regierung das Gesetz so lange beraten, sagte er und bezog sich dabei auf den Vorwurf aus den Reihen der Oppositionsfraktionen, dass die Ausarbeitung beziehungsweise Beratung mehr als zwei Jahre gedauert habe.
Dieser Gesetzentwurf sei "wirklich ausgewogen". Vorwürfe, dass die Vermieter ganz klar bevorteilt würden, wies Luczak als "populistisch" zurück. (ver/13.12.2012)