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Der Bundestag muss laut Grundgesetz spätestens am 30. Tag nach seiner Wahl zusammentreten. In dieser ersten, konstituierenden Sitzung führt nach der Geschäftsordnung das an Jahren älteste oder, wenn es ablehnt, nächstälteste Mitglied des Bundestages als "Alterspräsident" den Vorsitz, bis der neugewählte Präsident oder einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt. Elf Alterspräsidenten und eine Alterspräsidentin haben die 17 konstituierenden Sitzungen von 1949 bis 2009 eröffnet und den Abgeordneten dabei zumeist auch persönliche Botschaften für ihr Wirken im Bundestag mit auf den Weg gegeben. Hier stellen wir diese Abgeordneten und ihre Eröffnungsreden im Bundestag vor (ab 1994 mit Videos).