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Tourismusausschuss - 27.06.2013
Berlin: (hib/JBB) Die Auswirkungen des Jahrhunderthochwassers auf die Tourismusbranche sind derzeit noch nicht bezifferbar. Allgemein sind die Folgen für die Menschen und Unternehmen der betroffenen Regionen noch unklar. Das sagte am Mittwoch ein Vertreter der Bundesregierung im Tourismusausschuss. Noch habe man keinen genauen Überblick über die entstandenen Kosten. Als Vergleichszahl nannte der Vertreter der Bundesregierung die Kosten des Hochwassers von 2002, das 11 bis 15 Milliarden Euro gekostet habe. Um die allgemeinen Schäden des Hochwassers zu bezahlen, sei ein Fonds in Höhe von 8 Milliarden Euro eingerichtet worden.Der Tourismus sei sowohl unmittelbar als auch mittelbar vom Hochwasser betroffen, da es nicht nur zu direkten Schäden gekommen sei, sondern beispielsweise auch zu Umsatzeinbußen durch ausgebliebene Gäste. Das Bundeswirtschaftsministerium werde zusätzliche Mittel der Deutschen Zentrale für Tourismus bereitstellen, damit die Regionen stärker im In- und Ausland beworben werden. So sollen Verluste vermindert oder ausgeglichen werden. Hierbei arbeite man auch mit den betroffenen Bundesländern zusammen. So habe Sachsen 600.000 Euro investiert, um für die betroffenen Reiseziele zu werben.
Das Bundeswirtschaftsministerium habe einen 10-Punkteplan vorgelegt, um der Wirtschaft zu helfen. Beispielsweise biete die Kreditanstalt für Wiederaufbau Kredite mit einem Signalzins von einem Prozent an. Auch gesetzlich werde die Bundesregierung helfen und nannte als Stichwort das Kurzarbeitergeld. Der Vertreter sagte, beim Thema Steuern käme man den betroffenen Betrieben mit Verlängerungen und Stundungen entgegen. Es gebe zudem noch einen EU Struktur- und Notfallfonds. Hier sammele die Bundesregierung gerade die Daten, um diesen anzapfen zu können. Mit sieben der acht betroffenen Bundesländer habe man Verwaltungsvereinbarungen getroffen, um die Soforthilfe zu organisieren. Für Unternehmen habe man 418 Millionen Euro Soforthilfe bereitgestellt, das werde diese Woche noch verabschiedet. Betroffenen Unternehmen bekämen dann 50 Prozent der Schäden erstattet, wobei es unterschiedliche Beträge für jedes Unternehmen gebe, das entspreche 15.000 bis 100.000 Euro pro Betrieb.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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