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Arbeit und Soziales/Antwort - 09.09.2013
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht die Rechtslage in der Bundesrepublik in Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/14654) auf eine Kleine Anfrage (17/14503) der Fraktion Die Linke. Seit Inkrafttreten der Konvention in Deutschland im Jahr 2009 habe die Bundesregierung zum einen zahlreiche Gesetze geändert, wie zum Beispiel Regelungen in den Sozialgesetzbüchern zum Assistenzpflegebedarf, das Personenbeförderungsgesetz, die Apothekenbetriebsordnung oder das Bürgerliche Gesetzbuch. Zum anderen seien viele neue Gesetze und Verordnungen erlassen worden, wie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, die Verordnung zur Durchsetzung von Fahrgastrechten oder das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Nicht zuletzt habe man mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention 2011 wichtige Akzente gesetzt, heißt es in der Antwort. Unbestritten sei jedoch, dass es in vielen Bereichen noch Handlungsbedarf gibt, dies jedoch weniger bei Rechtsänderungen sondern vielmehr in der Umsetzung des Rechts, schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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