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Auswärtiges/Antwort - 14.10.2013
Berlin: (hib/BOB) Seitens der Bundesregierung werden Ansprüche wegen der von Polen vorgenommenen entschädigungslosen Enteignungen deutscher Staatsangehöriger in Gebieten östlich der zwischen beiden Staaten vereinbarten Grenze nicht geltend gemacht. Von Privaten geltend gemachte Forderungen würden nicht unterstützt, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14807) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14695) mit. Die deutsch-polnische Grenze sei durch einen Vertrag zwischen beiden Staaten über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze vom November 1990 festgelegt worden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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