Jan van Aken, Die Linke

Biologe

Hamburg

Geboren am 1. Mai 1961.

Bis Anfang 2009 als Gentechnik-Experte bei Greenpeace International; 2004-2006 Biowaffeninspektor bei den Vereinten Nationen; 2003 Gründung der Forschungsstelle Biowaffen an der Universität Hamburg; 1999 Gründung des Sunshine Project zur Ächtung biologischer Waffen; 1997-1998 Campaigner bei Greenpeace Deutschland; 1995-1997 Forschung an der Uni Hamburg zu den Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen; seit 1980 aktiv in den sozialen Bewegungen in Hamburg, von der Anti-AKW-Bewegung bis zum Widerstand gegen die Gentechnik.

Seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages, 2009 bis 2011 stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Die Linke..

 


Kontakt

Jan van Aken, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss "Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung"

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Wissenschaftlicher Berater, Hamburg

Campaigner,

Greenpeace, Hamburg

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Greenpeace International, Amsterdam,

Beratung, ehrenamtlich, 2013, Stufe 1

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Homöopathie-Stiftung Dr. Marion Meyenburg, Hamburg,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

IPPNW-Deutschland e.V., Berlin,

Mitglied des wissenschaftlichen Beirates, ehrenamtlich

Sunshine Project e.V., Hamburg,

Vorsitzender, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".