Karin Binder, Die Linke

Handelsfachwirtin, Gewerkschaftssekretärin

Wahlkreis 271 Karlsruhe-Stadt
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 28. August 1957 in Stuttgart; konfessionslos; Lebensgemeinschaft; zwei Söhne.

Mittlere Reife, Kaufmännische Ausbildung, Abendstudium, Abschluss als Handelsfachwirtin.

Kaufmännische Angestellte im Vertrieb, Allgemeine Verwaltung, später im Bereich DV-Organisation. 13 Jahre Betriebsrätin und zeitweise freigestellte Betriebsratsvorsitzende, zuletzt Gewerkschaftssekretärin.

Mitglied bei ver.di, VVN, Amnesty International, Greenpeace, der Aidshilfe und im Mieterverein.

1975 bis 1998 Mitglied der SPD und in vielen Funktionen auf Orts-, Kreis- und Landesebene sowie im AfA-Landesvorstand tätig; seit 2005 Mitglied in der Linkspartei und WASG (ab 16. Juni 2007 Die Linke.). Seit 1976 Gewerkschaftsmitglied (zunächst HBV) in vielen Funktionen im Orts-, Bezirks- und Fachgruppenvorstand sowie in der Tarifkommission. 1990 bis 1992 Stadträtin in Stuttgart. 2000 bis 2003 Sprecherin des Konstanzer Netzwerks gegen Rechts.

Mitglied des Bundestages seit 2005; Sprecherin für VerbraucherInnenpolitik der Fraktion Die Linke..


Kontakt

Karin Binder, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

3. Funktionen in Unternehmen

QS Qualität und Sicherheit GmbH, Bonn,

Mitglied des Kuratoriums

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

AOK Mittlerer Oberrhein, Karlsruhe,

Mitglied des Bezirksbeirates, ehrenamtlich

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Versicherungsombudsmann e.V., Berlin,

Mitglied des Beirates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".