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Polizeioberrat a. D., Referent für Innen- und Sicherheitspolitik
Wahlkreis 260 Böblingen
Direkt gewählt in Baden-Württemberg
Geboren am 24. April 1962 in Bonndorf; katholisch; verheiratet.
Fachhochschulreife. Studium für den gehobenen Dienst und Studium für den höheren Dienst; Polizeibeamter.
Zwanzig Jahre aktiver Polizeidienst, drei Jahre im Innen- und Staatsministerium Baden-Württemberg, zuletzt als Referent für Innen- und Sicherheitspolitik im Staatsministerium.
Mitglied in der International Police Association (IPA), im Deutsch-Amerikanischen Zentrum Stuttgart. Preis des Landtags von Baden-Württemberg für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Verfassungsrechts.
Mitglied der Programmkommission der CDU Freiburg für die Kommunalwahl 1998; 1998 bis 2005 Mitglied des Landesvorstandes Arbeitskreis Polizei, 2000 bis 2005 Bezirksvorsitzender des Arbeitskreises Polizei der CDU Nordwürttemberg; seit 2001 Mitglied des Kreisvorstandes der CDU im Landkreis Böblingen, 2005 bis 2011 Mitglied im Landesvorstand der CDU Baden-Württemberg.
Mitglied des Bundestages seit 2002, Mitglied im Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion, 2005 Mitglied im sogenannten Visa-Untersuchungsausschuss.
Clemens Binninger, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich (bis 25.09.2012)
German European Security Association e.V. (GESA), Berlin,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
THW-Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V., Stuttgart,
Präsident, ehrenamtlich
Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".