Dr. Helge Braun, CDU/CSU

Arzt, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung

Wahlkreis 174 Gießen
Direkt gewählt in Hessen

Geboren im Oktober 1972 in Gießen.

6/1992 Abitur an der Liebigschule in Gießen; 1994-2001 Studium der Humanmedizin an der Justus-Liebig-Universität Gießen; 1993/94 Wehrdienst bei der Bundeswehr, Koblenz.

2001-2009 Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerztherapie am Universitätsklinikum Gießen und Marburg (Standort Gießen), 2007 Promotion zum „Dr. med.“

1989-2007 Mitglied der Jungen Union, lange Jahre Kreis- und Bezirksvorsitzender der Jungen Union (JU); seit 1990 Mitglied der CDU, lange Jahre stellvertretender Vorsitzender des CDU Stadt- und Kreisverbandes, seit 2004 Vorsitzender des CDU Kreisverbandes Gießen; 1995-2007 stellvertretender Vorsitzender des CDU Bezirksverbandes Mittelhessen, seit 2007 Vorsitzender des CDU Bezirksverbandes; 1997-2009 Stadtverordneter in der Gießener Stadtverordnentenversammlung; 2002 bis 2005 Mitglied des 15. Deutschen Bundestages; Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit. 2003 bis 2005 stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Hessen der CDU/CSU Bundestagsfraktion und Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung; 2006-2009 Mitglied des Kreistages im Landkreis Gießen und Vorsitzender der CDU Kreistagsfraktion.

Seit 2009 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung.


Kontakt

Dr. Helge Braun, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Arzt,

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen

Notarzt und Beratung, freiberuflich, Gießen

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin,

Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, Stufe 3

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".