Petra Crone, SPD

Sozialwissenschaftlerin

Wahlkreis 150 Olpe - Märkischer Kreis I
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 3. Juli 1950; verheiratet; drei Kinder.

Verheiratet; drei Töchter.

Mittlere Reife; Ausbildung zur Gymnastiklehrerin in Coburg; Abitur auf dem 2. Bildungsweg; Studium der Sozialwissenschaften an der Universität Wuppertal.

Seit 1988 Mitglied der SPD; bis 1999 Vorsitzende des Ortsvereins Kierspe; seit 1994 Mitglied im Rat der Stadt Kierspe; 1999 bis 2007  Vorsitzende der SPD-Fraktion; Stellvertretende Vorsitzende des Unterbezirks Märkischer Kreis; Mitglied im Landesparteirat der SPD NRW.


Kontakt

Petra Crone, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Gesundheit in Entwicklungsländern

Veröffentlichungspflichtige Angaben

3. Funktionen in Unternehmen

Grundstücks- und Gewerbeentwicklung Kierspe GmbH, Kierspe,

Vorsitzende des Aufsichtsrates

Interkommunales Gewerbegebiet Grünewald GmbH, Kierspe-Meinerzhagen,

Mitglied des Aufsichtsrates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Sparkassenzweckverband Kierspe-Meinerzhagen, Meinerzhagen,

Mitglied der Verbandsversammlung

Stadt Kierspe, Kierspe,

Mitglied des Stadtrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Förderverein AWO-Sozialstation, Kierspe,

Vorsitzende

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".