Dr. Diether Dehm, Die Linke

Autor, Geschäftsführer

Niedersachsen Geboren am 3. April 1950 in Frankfurt am Main; verheiratet.

Gymnasium. Heilpädagoge mit Diplom und Doktortitel.

Texter und Komponist. Verlags-Geschäftsführer.

Mitgliedschaft bei AWO, ver.di, Künstler gegen Krieg und in der Deutschen Journalistenunion; Vollmitglied der Gema als Autor und Verleger.

1966 Eintritt in die SPD, 1998 Austritt aus der SPD; 1999 bis 2003 stellvertretender Bundesvorsitzender der PDS, seit 2003 Landesvorsitzender der Linkspartei Niedersachsen. 1993 Magistrat der Stadt Frankfurt.

Mitglied des Bundestages 1994 und seit 2005.


Kontakt

Dr. Diether Dehm, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Publizist, Autor und Liederschreiber, selbständig, Berlin

Fachhochschule Fulda, Fulda,

Lehrbeauftragter für Medienmanagement und Kreativschreiben

3. Funktionen in Unternehmen

Hit Radio FFH

Radio/Tele FFH GmbH & Co. Betriebs KG, Bad Vilbel,

Mitglied des Gesellschafterausschusses

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

OWUS Offener Wirtschaftsverband von klein- und

mittelständischen Unternehmern, Freiberuflern und

Selbständigen e.V., Berlin,

Vorsitzender des Dachverbandes, ehrenamtlich

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Edition Musikant GmbH, Eiterfeld

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".