Martin Dörmann, SPD

Martin Dörmann (SPD)

Rechtsanwalt

Wahlkreis 094 Köln I
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 30. Juni 1962 in Herten, Westfalen; katholisch; verheiratet.

1981 Abitur. 1981 bis 1982 Zivildienst bei der Arbeiterwohlfahrt Köln. Studium der Rechtswissenschaften in Köln und Bonn, 1997 bis 1999 Rechtsreferendar am Landgericht Köln.

1992 bis 1998 Abgeordnetenmitarbeiter bzw. Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei den Bundestagsabgeordneten Walter Rempe, Vizepräsidentin Renate Schmidt und Anke Fuchs; 1999 bis 2003 Tätigkeit als Rechtsanwalt.

Seit 1979 Mitglied der SPD, 1983 bis 2001 Ortsvereinsvorstandsmitglied, 1995 bis 1997 Vorsitzender der SPD des Stadtbezirks Rodenkirchen, 1995 bis 2001 Ortsvereinsvorsitzender, 1995 bis 2007 Mitglied im Unterbezirksvorstand, 1997 bis 2007 stellvertretender Vorsitzender der Kölner SPD. 1989 bis 1994 Mitglied der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen.

Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Martin Dörmann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretender Vorsitz

  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss Neue Medien
  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Stellvertretendes Mitglied

  • Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
  • Ausschuss für Kultur und Medien

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,

Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,

Mitglied des Beirates

Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Düsseldorf,

Stellv. Mitglied der Medienkommission

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".