Astrid Grotelüschen, CDU/CSU

Diplom-Ökotrophologin, Unternehmerin

Niedersachsen

Geboren am 9. Dezember 1964 in Köln; katholisch; verheiratet; drei Kinder.

1984 Abitur am St. Ursula Gymasium in Brühl. Von 1984 bis 1990 Studium der Haushalts- und Ernährungswissenschaften an der Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn mit dem Abschluss Diplom-Oecotrophologin.

Seit 1990 Tätigkeit im Familienunternehmen in Ahlhorn im Oldenburger Land, seit 1995 Prokuristin der Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern, seit 2001 Leitung des Stammunternehmens.

Seit 1999 Mitglied der CDU; seit 2001 stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Oldenburg-Land. Seit 2001 Mitglied des Gemeinderats Großenkneten; seit 2006 Fraktionsvorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion Großenkneten; ebenfalls seit 2006 Mitglied des Kreistages des Landkreises Oldenburg.

> durch Verzicht ausgeschieden am 27. April 2010, Nachfolgerin Abgeordnete Ewa Klamt, CDU/CSU


Kontakt

Astrid Grotelüschen, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Unternehmensleitung, Prokuristin,

Mastputen-Brüterei Ahlhorn GmbH & Co. KG, Ahlhorn

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Mastputen-Brüterei Ahlhorn GmbH & Co. KG, Großenkneten,

Beratung, monatlich, Stufe 1

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Gemeinde Großenkneten, Großenkneten,

Mitglied des Gemeinderates

Landkreis Oldenburg, Wildeshausen,

Mitglied des Kreistages

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".