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Geschäftsführer
Wahlkreis 147 Soest
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen
Geboren am 5.5.1958 in Welver-Meyerich, seit 2010 verwitwet, zwei Kinder. Seit 1993 Wohnsitz in Bad Sassendorf. Abitur am Archigymnasium Soest, anschließend Lehramtsstudium in Münster.
1976 Eintritt in die SPD, von da an ständig ehrenamtlich in der Kommunalpolitik in Welver, Münster, Soest und Bad Sassendorf sowie im Ruhrgebiet tätig. 1986 bis 2012 Hauptamtlicher Geschäftsführer für die SPD in Dortmund, Düsseldorf, Unna, Hamm und für die Ruhr-SPD. 2002 bis 2008 Geschäftsführer einer Grundstücksgesellschaft in Dortmund.
Aktiv in der Schulpflegschaft der Sälzer-Gemeinschaftsgrundschule in Bad Sassendorf. Mitglied der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE) und der IG Metall. Mitglied im Bürgerschützenverein Bad Sassendorf, im Heimat- und Kulturverein Bad Sassendorf und den Fördervereinen der Sälzer-Gemeinschaftsgrundschule, des Archi-Gymnasiums und des Aldegrever-Gymnasiums. Mitglied der Richterwahlausschüsse am Verwaltungsgericht Arnsberg und Oberverwaltungsgericht Münster. Mitglied im ständigen Ausschuss für Politische Verantwortung der Evangelischen Kirche von Westfalen.
> eingetreten am 22. Juni 2012 für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Michael Groschek, SPD
Wolfgang Hellmich, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Stellv. Geschäftsführer,
SPD Landesverband Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Evangelische Kirche von Westfalen, Bielefeld,
Mitglied des Ständigen Ausschusses für politische Verantwortung, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".