Gustav Herzog, SPD

Chemielaborant

Wahlkreis 210 Kaiserslautern
Direkt gewählt in Rheinland-Pfalz

Geboren am 11. Oktober 1958 in Harxheim/Pfalz; evangelisch; verheiratet, zwei Kinder.

Grund- und Hauptschule, 1974 Mittlere Reife. 1975 bis 1987 Ausbildung zum und Berufstätigkeit als Chemielaborant, 1987 bis 1998 Wahlkreismitarbeiter.

Mitglied einer DGB-Gewerkschaft seit 1976, Mitgliedschaften und Mitarbeit in verschiedenen regionalen kulturellen Einrichtungen.

1975 Eintritt in die SPD; Gründungsmitglied des Ortsvereins Zellertal, seit 1991 Unterbezirksvorsitzender der SPD Donnersberg; seit 1984 Gemeinderat in Zellertal, 1999 bis 2004 ehrenamtlicher Bürgermeister; 1984 bis 1989 Mitglied des Kreistages Donnersbergkreis.

Mitglied des Bundestages seit 1998; seit Oktober 2005 Sprecher der SPD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz.


Kontakt

Gustav Herzog, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Absatzförderungsfonds der deutschen

Land- und Ernährungswirtschaft, Bonn,

Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich

Bundesnetzagentur für Elektizität, Gas,

Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,

Stellv. Mitglied des Infrastrukturbeirates Schiene, ehrenamtlich

Donnersbergkreis, Kirchheimbolanden,

Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich

 

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".