Ordentliches Mitglied
- Auswärtiger Ausschuss
- Unterausschuss "Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik"
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Rechtsanwalt
Wahlkreis 205 Montabaur
Direkt gewählt in Rheinland-Pfalz
Abitur. Studium der Staats- und Rechtswissenschaft.
1972 bis 1983 Bürgermeister der Verbandsgemeinde Westerburg.
Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen.
1993 bis 2005 Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Koblenz-Montabaur. 1974 bis Juni 1994 Mitglied des Kreistages und des Kreisausschusses, 1983 bis 1991 Vorsitzender der CDU-Fraktion des Kreistages des Westerwaldkreises; 1983 bis 1987 Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz.
Mitglied des Bundestages seit 1987; Mai 1992 bis März 2000 Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion; Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz; 2002 bis 2009 Vorsitzender des Vermittlungsausschusses nach Art. 77 GG; seit September 2009 Sprecher der CDU-Landesgruppenvorsitzenden; Vizepräsident und Leiter der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.
Joachim Hörster, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Kanzlei Dr. Holly, Rath, Hülshörster, Montabaur,
Rechtsanwalt, freier Mitarbeiter
Deutsch-Arabische Freundschaftsgesellschaft e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidiums
Deutsche Vereinigung für Parlamentsfragen e.V., Berlin,
Vorsitzender
Deutsch-Jordanische Gesellschaft e.V., Hannover,
Mitglied des Parlamentarisch-Politischen Beirates
Deutsch-Tunesische Gesellschaft e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidiums
Nah- und Mittelost-Verein e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".