Katja Keul, Bündnis 90/Die Grünen

Katja Keul

Rechtsanwältin

Wahlkreis 041 Nienburg II - Schaumburg
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 30. November 1969 in Berlin; verheiratet; drei Kinder.

1987 Highschool Abschluss Jacksonville, Florida; 1989 Abitur Albert-Schweitzer-Gymnasium Nienburg/Weser; 1989-1994 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg; 1994- 1997 Referendariat am Landgerichtsbezirk Frankfurt/Oder.

1997- 2000  Rechtsanwältin am Amtsgericht Stolzenau; seit 3/2000 selbständig in eigener Kanzlei in Marklohe.

Mitgliedschaft beim BUND, Deutscher Juristinnenbund, Deutscher Anwaltverein, 1. Vorsitzende des Anwaltsvereins Nienburg/Stolzenau, Patin bei PLAN international, Sprecherin des Kreisverbandes Nienburg von Bündnis90/DieGrünen.

Kommunale Ebene: Vorstandsmitglied des Kreisverbandes Nienburg seit 2006; Landesebene: Mitglied der LAG Europa und Internationales seit  2007; Bundesebene: Delegierte der BAG Frieden und Internationales seit 2008; Wahlämter: Sprecherin des Kreisverbandes seit Mai 2008; Direktkandidatin im Wahlkreis 41, Nienburg/Schaumburg und auf Platz 5 der niedersächsischen Landesliste.


Kontakt

Katja Keul, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Verteidigungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss "Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung"
  • Rechtsausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Interparlamentarische Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der NATO (North Atlantic Treaty Organisation)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwältin, Marklohe

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwältin, Nienburg

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".