Katja Kipping, Die Linke

Slawistin, Literaturwissenschaftlerin

Wahlkreis 160 Dresden I
Gewählt über Landesliste Sachsen

Geboren am 18. Januar 1978 in Dresden; verheiratet, 1 Kind.

1996 Abitur in Dresden. 1996 und 1997 Freiwilliges Soziales Jahr in Russland. 2003 Abschluss des Magisterstudiums in Slawistik, Amerikanistik und Rechtswissenschaft.

1999 bis 2005 Mitglied des Sächsischen Landtages.

Mitglied bei ver.di, im Arbeitslosenverband, im parteiunabhängigen bundesweiten Netzwerk für ein bedingungsloses Grundeinkommen und im Institut Solidarische Moderne (ISM); während der Schulzeit Mitarbeit im Jugendverein Roter Baum und einer Umweltgruppe.

1998 Eintritt in die PDS, seit 2003 stellvertretende Parteivorsitzende, seit Juni 2012 Vorsitzende der Partei DIE LINKE. 1999 bis 2003 Stadträtin in Dresden. 1997 und 1998 Mitarbeit im Protestbüro der TU Dresden.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Katja Kipping, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Ullstein Buchverlage GmbH, Berlin,

publizistische Tätigkeit, 2008, Stufe 3

3. Funktionen in Unternehmen

DB Regio Sachsen, Dresden,

Mitglied des Fahrgastbeirates, ehrenamtlich (bis November 2011)

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Institut Solidarische Moderne e.V., Berlin,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".