Stephan Kühn, Bündnis 90/Die Grünen

Diplom-Soziologe

Wahlkreis 161 Dresden II - Bautzen II
Gewählt über Landesliste Sachsen

Geboren am 6. September 1979 in Dresden; ledig.

Abitur am Marie-Curie-Gymnasium Dresden 1998; anschließend 1999 Zivildienst; Studium der Soziologie an der Technischen Universität Dresden; Abschluss als Diplomsoziologe 2008; Referent der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag 2008 bis 2009.

Während der Schulzeit Mitarbeit in der UNICEF-Arbeitsgruppe Dresden und im Stadtschülerrat; Mitglied im Umweltverband GRÜNE LIGA Dresden/Oberes Elbtal e.V..

Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen seit 1998; Stadtrat der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Landeshauptstadt Dresden seit 2004; von 2003 bis 2005 und seit 2008 Sprecher des Kreisverbands Dresden von Bündnis 90/Die Grünen; Beisitzer im Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen in Sachsen 2007 bis 2008.


Kontakt

Stephan Kühn, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, Dresden

3. Funktionen in Unternehmen

Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Dresden,

Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Dresden, Dresden,

Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich (bis 28.01.2010)

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".