Oskar Lafontaine, Die Linke

Bundesminister a. D.

Saarland

Geboren am 16. 9. 1943 in Saarlouis; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.

1962 Abitur am Humanistischen Gymnasium in Prüm/Eifel. 1962 bis 1969 Studium der Physik an den Universitäten Bonn und Saarbrücken, Abschluss Diplom-Physiker.

1969 bis 1974 tätig bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Saarbrücken, ab 1971 dort Vorstandsmitglied.

1966 Eintritt in die SPD, 1977 Landesvorsitzender SPD Saar, 1979 Mitglied Bundesvorstand, 1987 stellvertretender Bundesvorsitzender und geschäftsführender Vorsitzender der SPD-Programmkommission, 1988 Vorsitzender der Kommission "Fortschritt 90", 1990 Spitzenkandidatur bei der Bundestagswahl, 1995 Bundesvorsitzender der SPD; am 11. März 1999 Rücktritt von allen Ämtern. 1974 bis 1976 Bürgermeister, 1976 bis 1985 Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken; 1970 bis 1975 Abgeordneter im Saarländischen Landtag, 1985, 1990 und 1994 Ministerpräsident des Saarlandes; 1991 bis 1994 Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit, 1992 bis 1993 Präsident des Bundesrates, 1994 Vorsitzender des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag, 1998 bis 1999 Bundesminister der Finanzen.

Mitglied des Bundestages 1994, 1998 bis 1999 und seit 2005; 2005 bis Oktober 2009 Fraktionsvorsitzender der Fraktion Die Linke.

> durch Verzicht ausgeschieden am 1. Februar 2010, Nachfolgerin Abgeordnete Yvonne Ploetz, Die Linke

 


Kontakt

Oskar Lafontaine, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".