1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Wissenschaftliche Mitarbeiterin,
Körber-Stiftung, Hamburg
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums der Initiative "Ein Netz für Kinder"
Norddeutscher Rundfunk, Hamburg,
Mitglied des Rundfunkrates und des Landesrundfunkrates Hamburg
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Avicenna-Studienwerk e.V., Osnabrück,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Deutsch-Türkische Gesellschaft e.V., Berlin,
Vizepräsidentin, ehrenamtlich
Familienplanungszentrum Hamburg e.V., Hamburg,
Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
Hamburger Stiftung für Migranten, Hamburg,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Internationaler Bund (IB), Verbund Nord, Hamburg,
Mitglied des Kuratoriums
Islamisches Wissenschafts- und Bildungsinstitut e.V., Hamburg,
Mitglied des Kuratoriums
Muslimische Akademie in Deutschland e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Deutsches Historisches Museum, Berlin,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums
Stiftung: Bildung! Eğitim!, Würselen,
Mitglied des Kuratoriums
VMW - Verband der Migrantenwirtschaft, Ethnische Unternehmer und Ausländische Arbeitgeber e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".