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Gymnasiallehrer
Wahlkreis 184 Groß-Gerau
Gewählt über Landesliste Hessen
Geboren am 28. September 1953 in Geinsheim; verheiratet.
1972 Abitur. 1972 bis 1978 Studium Deutsch und Sozialkunde, 1978 erstes und 1980 zweites Staatsexamen.
1981 bis 1995 Gymnasiallehrer.
Seit 1976 Mitglied im THW, seit 1998 Landesvorsitzender der THW-Vereinigung Hessen; Mitglied der IG Bau, NABU und BUND.
Mitglied der SPD seit 1976, 1980 bis 1981 Vorsitzender der Jungsozialisten im Unterbezirk Groß-Gerau, 1984 bis 1990 und seit 2008 Mitglied im SPD-Unterbezirksvorstand Groß-Gerau, seit 2010 stellvertretender SPD-Unterbezirksvorsitzender. Seit 2000 Mitglied im Bezirksvorstand Hessen-Süd. Von 1998 bis 2010 Mitglied im Kreistag Groß-Gerau. 1995 bis 2002 hessischer Landtagsabgeordneter.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Gerold Reichenbach, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutsche Telekom AG, Bonn,
Mitglied des Datenschutzbeirates, 2011, Stufe 3
Freie Universität Berlin
Forschungsforum Öffentliche Sicherheit e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Landkreis Groß-Gerau, Groß-Gerau,
Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich (bis 26.04.2010)
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge e.V. (DKKV), Bonn,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Stiftung Technisches Hilfswerk, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
THW-Bundesvereinigung e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
THW-Landesvereinigung Hessen e.V., Frankfurt/Main,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".