Johannes Selle, CDU/CSU

Diplom-Mathematiker

Wahlkreis 191 Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I
Direkt gewählt in Thüringen

Geboren 1956 in Lobenstein; evangelisch; verheiratet; drei Kinder.

Abitur 1974; bis 1976 Grundwehrdienst NV; bis 1981 Ausbildung Diplom-Mathematiker; bis 1991 Projektleiter EDV; bis 1994 Geschäftstellenleiter eines Computerunternehmens; bis 1998 Mitglied des Bundestages, Finanzausschuss; seit 1998 Mitarbeiter Mitteldeutsche Medienförderung GmbH Leipzig, Leiter Vertragsmanagement; seit 2007 zugleich Leiter KinderMedienZentrum Erfurt.

Mitglied der CDU seit 1990; Mitglied Kreisvorstand CDU Kyffhäuserkreis; Mitglied Kreistag Kyffhäuserkreis, Stv. Fraktionsvorsitzender, Vorsitzender Wirtschaftsausschuss; Mitglied Mittelstandsvereinigung.

Mitglied des politischen Arbeitskreises der evangelischen Allianz Deutschlands; Mitglied im Verein für Völkerverständigung; Stv. Vorsitzender im Gemeindekirchenrat; Vorsitzender Kirchförderverein St. Bonifatius.

 


Kontakt

Johannes Selle, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss Neue Medien
  • Ausschuss für Kultur und Medien
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
  • Unterausschuss Gesundheit in Entwicklungsländern
  • Finanzausschuss
  • Ausschuss für Gesundheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Leiter KinderMedienZentrum,

Betreibergesellschaft für Applikations- und

Technologiezentren Thüringen mbH, Erfurt

Leiter Vertragsmanagement,

Mitteldeutsche Medienförderung GmbH, Leipzig

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Mitteldeutsche Medienförderung GmbH, Leipzig,

Leiter Vertragsmanagement, monatlich, Stufe 1

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".