Werner Simmling, FDP

Diplom-Volkswirt

Wahlkreis 263 Göppingen
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 27.09.1944, verheiratet, ein Sohn

Diplom-Volkswirt

28 Jahre in leitenden Positionen bei DaimlerChrysler

Wirtschafts-, Finanz- und Verkehrspolitiker

Viele Jahre Bezirksbeirat in Stuttgart, acht Jahre Schöffe am Amts- und Landgericht Stuttgart, seit sechs Jahren Gemeinderat in Hohenstadt; Mitglied des FDP-Landesfachausschusses Verkehr

Lange Jahre Mitarbeit in verschiedenen wirtschafts- und verkehrspolitischen Arbeitskreisen des VDA (Verb. d. Automobilindustrie)


Kontakt

Werner Simmling, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Finanzausschuss
  • Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft"

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Communications Consultant, Hohenstadt

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,

Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,

Mitglied des Eisenbahninfrastrukturbeirates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesverband eMobilität e.V., Berlin,

Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".