Johannes Singhammer, CDU/CSU

Ministerialrat a. D., Rechtsanwalt

Wahlkreis 218 München-Nord
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 9. Mai 1953 in München; römisch-katholisch; verheiratet, sechs Kinder.

1999 /03 Bezirksvorsitzender der CSU München; 2004 /07 Vorsitzender und 2007 /09  Mitglied des Beirats bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Mitglied des Bundestages seit 1994; 1994 /98 Mitglied der Kinderkommission zuletzt Vorsitzender; 1998 /02 Vorsitzender des Arbeitskreises Arbeit und Sozialordnung, Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CSU-Landesgruppe; 2002 /05 wirtschafts- und arbeitspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe; 2005 /09 Vorsitzender der AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU- Fraktion; seit 2009 Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für die Bereiche Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

 


Kontakt

Johannes Singhammer, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Kanzlei Dr. Menges, München,

Rechtsanwalt

Mandant 1, 2010, Stufe 3; 2011, Stufe 3; 2013, Stufe 3

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutscher Familienverband, Berlin,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Deutsch-Mosambikanische Gesellschaft e.V., München,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Max-Planck-Institut für Psychiatrie, München,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".