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Polizeibeamter
Wahlkreis 195 Greiz - Altenburger Land
Gewählt über Landesliste Thüringen
Geboren am 19.01.1969 in Belzig (Brandenburg); wohnhaft in der Gemeinde Saara im Altenburger Land seit 2001; verheiratet; zwei Kinder.
Polytechnische Oberschule und anschließend Berufsausbildung mit Abitur zum Landmaschinenschlosser; 1988 bis 1990 Offiziershochschule der Grenztruppen der DDR in Suhl; 1990 bis 1991 Projekttätigkeit im Bereich Jugendsozialarbeit in Suhl (ABM);1990 Kandidatur bei der Landtagswahl Thüringen auf der Linken Liste / PDS für die FDJ; 1991 bis 1992 Tätigkeiten als Berufskraftfahrer und Schlosser; September 1992 Beginn der Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst; Oktober 1993 bis Dezember 1996 Polizeivollzugsdienst in Saalfeld; Dezember 1996 bis Dezember 1998 Studium an der Verwaltungsfachhochschule FB Polizei in Meiningen mit Abschluss als Diplomverwaltungswirt (FH); seit 1999 Kriminalbeamter im gehobenen Dienst – in dieser Zeit u. a. drei Jahre Tätigkeit im Bereich Wirtschaftskriminalität / Korruption; 1995 bis 2002 aktive Mitarbeit in der Gewerkschaft der Polizei darunter zwei Jahre Landesvorsitzender der Jungen Gruppe der GdP; seit 2002 wieder Mitglied der PDS, (Kreisverband Altenburger Land); seit 2004 Abgeordneter im Kreistag Altenburger Land in der Fraktion der PDS als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Werksausschusses; seit Februar 2005 stellvertretender Kreisvorsitzender der PDS Altenburger Land.
Frank Tempel, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Polizeibeamter,
Landespolizei Thüringen, Gera
Altenburger Land, Altenburg,
Mitglied des Kreistages
Gemeinde Saara, Saara,
Mitglied des Gemeinderates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".